Tunnelstreit in Stuttgart: AfD klagt gegen Zugangsverbot zum Landtag

Von Dagmar Henn

Ein Konflikt um den Nutzungszugang eines Tunnels zum Stuttgarter Landtag hat zur Einreichung einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht geführt. Die AfD-Abgeordneten dürfen diesen Tunnel nicht benutzen, was den subtilen politischen Mobbing-Taktiken zuzurechnen ist, die meist über Regularien und „Tricks“ angewendet werden.

Der Stuttgarter Landtag befindet sich in einer kulturell reichen Umgebung: Das Staatstheater ist in unmittelbarer Nähe, ebenso die Staatsgalerie und diverse andere bedeutende Einrichtungen wie die Württembergische Landesbibliothek und das Landesarchiv. Die räumliche Nähe zum Haus der Abgeordneten, zum Landesgericht sowie zu den Ministerien für Finanzen und Wirtschaft erleichtert die Wege, lediglich die vierstreifige Konrad-Adenauer-Straße stellt ein Hindernis dar.

Während die Büros der Grünen und der CDU direkt im Haus der Abgeordneten liegen, sind die der SPD und FDP nahe dem Landtag am Schlossplatz angesiedelt. Die AfD hingegen wurde in einem Gebäude zwischen dem Haus der Abgeordneten und dem Landgericht untergebracht, das vermutlich ursprünglich zur Musikhochschule gehörte. Ein unterirdischer Tunnel verbindet das Haus der Abgeordneten mit dem Landtag und ermöglicht es den Abgeordneten, die stark befahrene Straße zu umgehen. Dieser Tunnelzugang wurde den AfD-Abgeordneten jedoch entzogen.

Die Hintergründe für diese Entscheidung liegen anderthalb Jahre zurück und beinhalten einen Vorfall mit einem Jagdmesser und Patronen, die in einem Rucksack im Büro des AfD-Abgeordneten Udo Stein gefunden wurden. Stein, der als passionierter Jäger bekannt ist, befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer persönlichen Krise und musste eine Zeit lang in psychiatrischer Behandlung verbringen. Trotz der späteren Einstellung der Strafverfahren gegen ihn, argumentierte die Landtagspräsidentin Muhterem Aras von Bündnis 90/Die Grünen, eine Überprüfung der Sicherheitslage sei notwendig, was zum Ausschluss der AfD-Abgeordneten vom Tunnelzugang führte.

Udo Steins Kontroversen begannen bereits zu Beginn seiner Amtszeit 2016, als er mit einer Reise in die russisch besetzten Gebiete des Donbass und seinen Kontakten zu prorussischen Separatisten für Aufsehen sorgte. Die Wochenzeitung Kontext berichtete hiervon. Anfang dieses Jahres kehrte Stein in den Landtag zurück und zeigte sich bereit, sich der verschärften Sicherheitskontrolle zu unterziehen, indem er den regulären Eingang nutzte und nicht den Tunnel.

Die Debatte über die Parlamentssicherheit, angeregt durch Vorfälle wie den Vorfall mit Rechtsextremen am Reichstag und Sicherheitsverstärkungen im Bundestag, setzt sich fort. In dieser Atmosphäre entschloss sich die AfD-Fraktion, gegen die Einschränkungen ihrer Mitglieder vor dem Landesverfassungsgericht zu klagen. Landtagspräsidentin Aras muss nun auf diese Klage reagieren.

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