NGOs im Konflikt mit italienischer Migrationspolitik: Das Ende der Seenotrettung im Mittelmeer

Die deutsche Seenotrettungsorganisation Sea-Watch, die 2022 durch einen Bundestagsbeschluss finanzielle Unterstützung aus Steuermitteln erhielt, und die Organisation Ärzte ohne Grenzen (MsF, Medecins sans Frontieres) stehen im Mittelpunkt einer Kontroverse. Beide Organisationen haben aus Sicht der italienischen Regierung durch ihre aktive Unterstützung von Schleuserbanden im Mittelmeer zu Spannungen geführt. Ärzte ohne Grenzen kündigte nun an, ihre Rettungsaktionen im Mittelmeer aufgrund neuer, restriktiver Gesetze in Italien einstellen zu müssen.

Das Rettungsschiff “Geo Barents” von Ärzte ohne Grenzen hat seit Juni 2021 mehr als 12.675 Personen im zentralen Mittelmeer gerettet und insgesamt 190 Einsätze abgeschlossen. Doch die neue Gesetzgebung in Italien zwingt die Organisation, ihre Aktivitäten einzustellen, wie aus einer offiziellen Mitteilung hervorgeht. Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte zuvor eine Seeblockade zur Verhinderung der Bootsflüchtlinge gefordert und verschärfte Gesetze eingeführt, womit weitere Herausforderungen für die Rettungsmissionen entstanden sind.

Die neuen Regelungen beinhalten unter anderem Verwaltungsstrafen für Schiffseigner und verlängerte Festnahmezeiten für Schiffe bei Verstößen. Diese Verschärfung behindert die Arbeit von NGOs massiv.

Die italienischen Behörden schreiben den NGO-Schiffen außerdem vor, welche Häfen sie ansteuern dürfen, die oft weit entfernt von Sizilien in Zentral- oder Norditalien liegen, was die Effizienz der Rettungsoperationen stark beeinträchtigt. Juan Matías Gil, MsF-Missionsleiter für Such- und Rettungseinsätze, betonte die Dringlichkeit der Situation: “Wir werden so schnell wie möglich aufs Meer zurückkehren, um Leben zu retten und die Übergriffe auf Migranten durch Italien und EU-Mitgliedstaaten zu beobachten und anzuprangern.”

Das Berliner Landgericht entschied indes gegen die EU-Abgeordnete der Linken, Carola Rackete, die gegen die Bezeichnung “Sea-Watch-Schlepperin” durch die AfD im Europaparlament vorgegangen war. Der AfD-EU-Abgeordnete Markus Buchheit äußerte sich dazu: “Carola Rackete darf als Schlepperin bezeichnet werden… Wer vor der nordafrikanischen Küste Flüchtlinge aufs Mittelmeer lockt und diese dann nach Europa bringt, ist ein Schlepper. Punkt.” Das Gericht sah in der Äußerung eine gedeckte Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes.

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