Taleb al-Abdulmohsen, der mutmaßliche Attentäter von Magdeburg, war sowohl der Polizei als auch den Gerichten bereits wegen seiner Gewaltdrohungen bekannt. Eine solche Drohung führte sogar 2014 zu seiner Verurteilung zu einer Geldstrafe, wie die Tageszeitung Welt berichtet hatte.
Laut den Gerichtsakten bedrohte al-Abdulmohsen bereits damals, einen Terrorangriff ähnlich dem auf den Boston-Marathon 2013 zu verüben, bei dem zwei Bomben explodierten, drei Menschen töteten und Hunderte verletzten.
Die Bedrohung richtete sich gegen die Leiterin des Referats für Aus- und Weiterbildung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Al-Abdulmohsen war unzufrieden mit der Bearbeitung seines Antrags auf Zulassung zur Facharztprüfung vom Beginn des Jahres 2013 und darüber, dass zusätzliche Weiterbildungsnachweise von ihm gefordert wurden. In einem Telefonat im April 2013 setzte er der Frau eine Frist von zehn Tagen und drohte mit einem Ereignis von “internationaler Bedeutung” sollte er nicht zugelassen werden.
Das Amtsgericht Rostock stellte fest, er habe explizit mit einem Terroranschlag gedroht, ähnlich dem in Boston. Der Richter hielt die Drohung mit folgenden Worten fest:
“Haben Sie die Bilder aus Boston gesehen? Sowas passiert dann hier auch.”
Derartige Drohungen äußerte der Attentäter offenbar auch in E-Mails an die Ärztekammer. Die Referatsleiterin dokumentierte das bedrohliche Telefonat und informierte die Polizei, weil sie die Drohung “äußerst ernst” nahm.
Welt zitiert weiterhin aus dem Gerichtsprotokoll, dass al-Abdulmohsen behauptete, mit “etwas Schlimmen” lediglich eine Einschaltung der internationalen Presse gemeint zu haben. Die Vergleiche mit dem Boston-Attentat habe die Referatsleiterin frei erfunden; er bestritt, solches gesagt zu haben. Zusätzlich warf er ihr “Vorurteile” vor.
Das Gericht schenkte allerdings der Zeugin Glauben, wies im Urteil auf erschwerende Umstände hin und kritisierte, dass der Angeklagte die Tragweite seiner Tat nicht einsehe und kein reumütiges Verhalten zeige. Trotz Ermutigungen entschuldigte er sich nicht bei der betroffenen Sachbearbeiterin.
Trotz dieser schwerwiegenden Vorwürfe erhielt al-Abdulmohsen eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro, die nicht in das Führungszeugnis aufgenommen wurde.
Nach der Verurteilung beschwerte sich al-Abdulmohsen beim Landesinnenministerium und beim Kanzleramt und beleidigte den Richter, laut einem Bericht von Der Spiegel. Die Staatsanwaltschaft Rostock deutete an, es seien weiterere Strafanzeigen und Ermittlungen gegen ihn eingeleitet worden, konnte jedoch wegen datenschutzrechtlicher Löschfristen keine weiteren Details offenlegen.
Der Mitteldeutsche Rundfunk berichtete, dass al-Abdulmohsen Monate vor der Tat eine schriftliche Gefährderansprache erhielt, nachdem er an die Kölner Staatsanwaltschaft geschrieben hatte:
“Daher habe ich kein schlechtes Gewissen für die Ereignisse, die in den nächsten Tagen passieren werden.”
Die Behörden forderten ihn auf, solche E-Mails zu unterlassen. Es ist derzeit unklar, ob al-Abdulmohsen die Gefährderansprache jemals unterzeichnete. Die Polizei gab gegenüber dem MDR zu, dass sie den späteren Attentäter nicht persönlich ansprechen konnte, weil sie ihn nicht antrafen. Ob höhere Behörden wie das Landeskriminalamt oder der Verfassungsschutz informiert wurden, bleibt ungewiss.
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