In Südkorea spitzt sich die politische Krise zu. Die Auseinandersetzung zwischen der Opposition und dem amtierenden Präsidenten sowie Premierminister Han Deok-su, intensiviert sich, nachdem Präsident Yoon Suk-yeol Anfang Dezember überraschend das Kriegsrecht verhängte. Diese Maßnahme, die lediglich sechs Stunden anhielt, folgte einer dramatischen Nacht, in der selbst Parteimitglieder Yoons die Barrikaden um das Parlament durchbrachen und die Aufhebung des Kriegsrecht forderten.
Han Deok-su, der seit dem 14. Dezember als Interimspräsident fungiert, nachdem das Parlament für Yoons Amtsenthebung gestimmt hatte, steht nun vor der Herausforderung, das Amt bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts im Juni zu führen. Diese Situation wird weiterhin dadurch erschwert, dass das Verfassungsgericht, welches über die Amtsenthebung entscheiden soll, derzeit drei Richterstellen unbesetzt hat. Obwohl das Gericht für eine Entscheidung die Zustimmung von sechs der neun Richter benötigt, hat Han kürzlich angekündigt, die vom Parlament vorgeschlagenen Kandidaten für diese Positionen nicht zu bestätigen.
In einer Fernsehansprache äußerte Han, dass erst ein Konsens im Parlament erreicht werden müsse, bevor er die Richter ernennen könne. “Zuerst muss Konsens in der Nationalversammlung erzielt werden”, betonte er. “Wenn die Parteien zustimmen und einen Vorschlag unterbreiten, werde ich sofort die Verfassungsrichter ernennen.”
Die konservative Regierungspartei, der auch Yoon angehört, hat Han dazu aufgefordert, die Ernennungen abzulehnen, da er nicht über die präsidialen Befugnisse zur Amtsführung verfüge. Sollte Han die Ernennungen trotzdem vornehmen, plant die Partei, eine Klage beim Verfassungsgericht einzureichen.
Währenddessen erwägt die Demokratische Partei, die die Mehrheit im Parlament hält, ein weiteres Amtsenthebungsverfahren – diesmal gegen Han. Eine Abstimmung hierzu ist bereits für Freitag geplant. Sollte Han entlassen werden, sieht das Gesetz vor, dass der Finanzminister Choi Sang-mok die Rolle des amtierenden Präsidenten übernimmt. Gemäß der Gesetzgebung muss über einen solchen Antrag innerhalb von 72 Stunden nach Einreichung entschieden werden.
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