Kritik wird laut: Einem internen Vermerk der Bundespolizei zufolge drohen Beamten, die Mitglieder oder aktive Unterstützer der AfD sind, disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Entlassung. Dies berichtete erstmals die Junge Freiheit (JF) am Mittwoch.
Die Grundlage hierfür liefern die neuerdings verschärften Bestimmungen des Disziplinarrechts, die seit dem 1. April 2024 wirksam sind. Diese Änderungen zielten darauf ab, extremistische Strömungen im öffentlichen Dienst effektiver zu sanktionieren und erweiterten dazu signifikant die Befugnisse der Behörden. Laut einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums heißt es dazu:
“Ab sofort können alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Entlassung aus dem Dienst, durch eine Verfügung der zuständigen Behörde ausgesprochen werden, ohne dass ein verwaltungsgerichtliches Disziplinarverfahren notwendig ist. (…) Des Weiteren führt eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits ab einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte.”
Mit den Neuregelungen sind verwaltungsrechtliche Verfahren nicht länger erforderlich, um Disziplinarmaßnahmen zu erlassen. Der interne Vermerk der Bundespolizei spezifiziert eindeutig die Zielgruppe: Beamte werden gewarnt, sich bei der AfD zu engagieren oder Mitglied zu sein, da dies zu “dienstrechtlichen Konsequenzen bis zur Entlassung” führen könnte.
Laut einem Bericht der JF steht im Vermerk der Bundespolizei:
“Wird eine Mitgliedschaft in einer solchen Partei bekannt, sind ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines Dienstvergehens gegeben, insbesondere, wenn sich die betreffende Beamtin oder der betreffende Beamte aktiv in der Partei engagiert.”
Der Vermerk, veröffentlicht am 7. Januar im Intranet der Bundespolizei, trägt die Überschrift: “Kandidatur für eine gesichert rechtsextreme Partei? Keine gute Idee für Bundesbeamte!”
In Thüringen und Sachsen haben die Verfassungsschutzämter die AfD als “gesichert rechtsextrem” eingestuft, was als rechtliche Grundlage für das angekündigte strenge Vorgehen dient. Die dafür maßgeblichen Gutachten bleiben allerdings unter Verschluss.
Rechtlich und politisch ist diese Einstufung umstritten. Insbesondere, da Stephan Kramer, Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, laut Berichten bestimmte Gutachten zurückgehalten haben soll, die entlastend für die AfD gewesen wären. Kramer wird vorgeworfen, seine Position auszunutzen und einen persönlichen Feldzug gegen die AfD zu führen, wobei er sogar Mitarbeiter bedroht habe.
Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler bezeichnete den Vorgang in der Bundespolizei als “echten Skandal” in einem X-Post und erklärte:
“Natürlich garantiert das Grundgesetz jedem Beamten, Mitglied einer nicht verbotenen Partei zu sein. Eine Entlassung allein aufgrund der Mitgliedschaft in der AfD ist daher unzulässig, ebenso wie bei der SPD, CDU oder anderen legalen Parteien …”
Die AfD hat angekündigt, “mit allen rechtlichen Mitteln gegen diesen verfassungswidrigen Versuch vorzugehen, politisch unbequeme Bürger aus der Bundespolizei und anderen staatlichen Institutionen zu ‘säubern’.” Alice Weidel, Parteichefin der AfD, nannte die Pläne der Bundesinnenministerin Nancy Faeser und des Bundespolizeipräsidenten Dieter Romann “alarmierend” und kritisierte sie als “grundrechtswidrigen Angriff auf die politische Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit unserer Sicherheitsbehörden”. Weidel erklärte:
“Ein gravierender Amtsmissbrauch der Innenministerin und ihres untergeordneten Bundespolizeipräsidenten. Politisch motivierte Säuberungen in Behörden sind sonst nur aus Diktaturen bekannt und stellen eine Gefahr für die Demokratie dar”.
Weiterführend – “Fake-Accounts” des Verfassungsschutzes: Thüringer Verfassungsgericht gibt AfD teilweise Recht.