Am Montagvormittag haben sich sieben gesuchte Linksextremisten bei verschiedenen Justiz- und Polizeieinrichtungen in Deutschland den Behörden gestellt. Laut Berichterstattung der Tagesschau, die sich auf Informationen des NDR und WDR stützt, fanden sich die Personen unter anderem in den Amtsgerichten und Polizeipräsidien von Kiel, Hamm, Köln und Bremen ein. Die zwischen 21 und 27 Jahre alten Verdächtigen wurden in Untersuchungshaft genommen und sehen sich möglicherweise mit einer Abschiebung nach Ungarn konfrontiert. Eine Bestätigung dieses Vorgangs wurde auch auf der Plattform Indymedia veröffentlicht.
Die Vorwürfe gegen die Festgenommenen sind gravierend: Ungarische Ermittler sowie die deutsche Bundesanwaltschaft beschuldigen sie, im Februar 2023 an brutale Übergriffe auf vermeintliche Neonazis in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Diese Attacken ereigneten sich während des “Tages der Ehre”, einer jährlichen Gedenkveranstaltung, an der Rechtsextremisten den Ausbruchsversuch deutscher und ungarischer Truppen aus dem von der Roten Armee umschlossenen Budapest im Jahr 1945 erinnern. Neun Personen wurden damals verletzt, sechs davon schwer. Den Linksextremisten wird vorgeworfen, bei ihren Angriffen extreme Gewalt, einschließlich Teleskopschlagstöcken, Bleihandschuhen und Hämmern, angewandt zu haben. Insgesamt ermitteln die Behörden gegen 15 Personen, darunter 13 Deutsche und zwei Italiener, die auch der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beschuldigt werden.
Die Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt verknüpft diesen Fall mit dem bekannten “Antifa Ost”-Verfahren um Lina E. Der Grund für das Untertauchen der Verdächtigen sei laut der Tagesschau die Angst vor einer Auslieferung nach Ungarn, wo sie mit langen Haftstrafen und harten Haftbedingungen rechnen müssten.
In dem Bericht äußern sich auch die Anwälte der Beschuldigten. Ein Verteidiger führt aus: “Ein faires Verfahren ist unter der rechtsautoritären Regierung in Ungarn nicht gewährleistet.” und merkt an, seine Mandantin riskiere eine Haftstrafe von bis zu 24 Jahren unter Bedingungen, die die Menschenrechte missachten. Er betont, dass die deutschen Behörden eine Auslieferung nach Ungarn nicht zulassen dürften. Eine weitere Rechtsanwältin bekräftigt das Engagement, ihre Mandantin vor einer Auslieferung zu bewahren.
Es wurde bekannt, dass die Verdächtigen vor einem Jahr angeboten hatten, sich den Behörden zu stellen, unter der Bedingung einer Zusage, nicht nach Ungarn ausgeliefert zu werden. Dieses Angebot hatte jedoch keine Zusicherung seitens der Justiz zur Folge und auch jetzt bleibt eine Auslieferung möglich. Im Juni 2024 erlebte der als “nonbinär” sich identifizierende und in den Medien als “Maja T.” bezeichnete Extremist Simeon T. eine Auslieferung nach Ungarn, trotz eines späten Versuchs, diese per Eilentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht zu stoppen.
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