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Ein Gerichtsverfahren in Kaliningrad hat zu einem Urteil geführt, das die Strabag SE, ihren österreichischen Hauptaktionären und der vollständig zur Raiffeisenbank gehörenden russischen Tochtergesellschaft, eine Zahlung von 2,044 Milliarden Euro an den Mitbesitzer Rasperia anordnet.

Die Ursache für diese Klage liegt in einer langjährigen Auseinandersetzung zwischen Rasperia Trading Limited, historisch dirigiert vom russischen Oligarchen Oleg Deripaska, und der Strabag sowie deren Aktionären. Seit der Initiierung der EU-Sanktionen gegen Deripaska im April 2022 sind die Stimmrechte von Rasperia in der Strabag eingefroren. Die Raiffeisenbank kündigte im Dezember 2023 an, 27,78 Prozent der Strabag-Aktien von Rasperia für etwa 1,51 Milliarden Euro zu erwerben, zog diese Absicht jedoch im Mai 2024 zurück. Der geplante Kauf sollte dazu dienen, in Russland blockierte Gewinne nach Wien zu transferieren.

Rasperia versuchte daraufhin gerichtlich, die Übernahme ihrer Anteile durch die Raiffeisenbank Russland zu erzwingen. Folglich wurden die russischen Vertragspartner, „vermutlich nach Wunsch der österreichischen Seite“, den US-Sanktionen unterstellt, so ein Informant gegenüber der Zeitung Wedomosti. Da Rasperia sich nicht vor ausländischen Gerichten verteidigen konnte, wandte sich das Unternehmen an das Schiedsgericht im Kaliningrader Gebiet. Dieses entschied zugunsten von Rasperia und lehnte es ab, eine Marktbewertung vorzunehmen, sondern verließ sich auf die Bewertung der klagenden Partei.

Das Gericht forderte zudem, dass die von Rasperia gehaltenen Strabag-Aktien an die Raiffeisenbank zu übertragen sind. Die RBI kommentierte am Montagabend, dass Urteile von russischen Gerichten in Österreich keine Rechtskraft besäßen, weshalb die Aktienübertragung nicht vollstreckbar sei. Darüber hinaus kündigte die Raiffeisenbank an, für das vierte Quartal Rückstellungen zu bilden und gegen das Urteil Berufung einzulegen. RBI-Chef Johann Strobl äußerte:

“Die Raiffeisenbank Russland wurde zu Unrecht in den Rechtsstreit zwischen der Strabag, deren Hauptaktionären und Rasperia hineingezogen. Sie wird in Russland gegen das Fehlurteil Berufung erheben und abhängig von den weiteren Entwicklungen vor den russischen Gerichten gemeinsam mit der RBI in Österreich rechtliche Schritte gegen Rasperia einleiten.”

Weiterhin betonte er, dass abhängig von den zukünftigen Entscheidungen russischer Gerichte auch in Österreich juristische Maßnahmen erwogen werden.

Weiterführendes Thema – RBI-Chef: Unmöglich, ohne Entschädigung aus Russland auszusteigen

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