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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einen dringlichen Antrag von Călin Georgescu, dem rechtsgesinnten rumänischen Präsidentschaftskandidaten und NATO-Kritiker, abgelehnt. Georgescu hatte versucht, die Annullierung seines Sieges in der ersten Wahlrunde rückgängig zu machen.

Georgescu strebte mit seinem Antrag auf vorläufige Maßnahmen an, dass das Gericht die rumänische Regierung dazu verpflichtet, sein Wahlergebnis aus dem ersten Durchgang anzuerkennen und eine weitere Wahlrunde einzuleiten. Das Gericht in Straßburg wies diesen Antrag jedoch einhellig zurück, mit der Begründung, dass kein unmittelbarer und irreparabler Schaden für Georgescus geschützte Rechte vorliege.

Das bedeutet allerdings nicht, dass der EGMR die Hauptklage gegen die Annullierung der Wahl ebenfalls ablehnen wird; eine Entscheidung hierüber steht noch aus.

Die Präsidentschaftswahl in Rumänien am 24. November hatte Georgescu überraschend gewonnen. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte daraufhin das Wahlergebnis für ungültig, da der Verdacht bestand, dass Russland zugunsten von Georgescu interveniert habe.

Im Wahlkampf hatte Georgescu erhebliche Unterstützung durch eine TikTok-Kampagne erfahren, die von über hundert Influencern getragen wurde, die zusammen 2,4 Millionen Klicks generierten. Es bleibt jedoch unklar, warum gerade diese Kampagne in einem ländlichen Land wie Rumänien mit etwa 18 Millionen Wahlberechtigten entscheidend sein sollte. Später kam heraus, dass möglicherweise eine proeuropäische rumänische Partei statt Russland hinter der Wahlbeeinflussung steckte.

Kurz vor der angesetzten Stichwahl intensivierte die EU-Kommission ihre Überwachung der Plattform TikTok und begründete dies mit dem Risiko von Manipulationen. Die Behörden in Rumänien beschuldigten Georgescu, von einer „illegalen Unterstützungskampagne Russlands“ auf TikTok profitiert zu haben. Georgescu selbst bezeichnete die Annullierung der Wahl als „formalisierten Staatsstreich“ und stritt jegliche Verbindungen nach Moskau ab.

Georgescu reichte Mitte Dezember seine Klage beim EGMR ein und hoffte zunächst, dass das Gericht die Entscheidung des rumänischen Gerichts zur Annullierung der Wahl aussetzen würde. Die Richter lehnten jedoch die Anwendung des relevanten Artikels 39 der Verfahrensordnung des EGMR ab. Sie betonten dabei, dass dieser Beschluss keine Vorwegnahme der späteren Entscheidung über Georgescus Hauptklage darstelle.

Die rumänische Regierung hat bereits neue Termine für die Wahl festgelegt, mit der ersten Runde am 4. Mai und einer möglichen zweiten Runde am 18. Mai 2025.

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