Bei einer Pressekonferenz hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann neue Informationen über den Vorfall im Schöntalpark in Aschaffenburg offengelegt. Der 28-jährige Angreifer aus Afghanistan war am 19. November 2022 eingereist und stellte zu Beginn des Jahres 2023 einen Asylantrag in Deutschland. Er kam über einen anderen EU-Staat nach Deutschland, der eigentlich für sein Asylverfahren verantwortlich gewesen wäre, eine Tatsache, die durch Herrmanns Aussagen über ein nicht rechtzeitig abgeschlossenes Dublin-Verfahren unterstützt wird.
Seiner Ankunft folgten in einem Zeitraum von zwei Jahren drei Einweisungen in die Psychiatrie aufgrund von Gewalttaten, auch wenn er jedes Mal wieder entlassen wurde. Am 4. Dezember 2024 äußerte er gegenüber den Behörden den Wunsch, freiwillig auszureisen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellte daraufhin das Asylverfahren ein und forderte ihn am 11. Dezember zur Ausreise auf. Zwei Tage zuvor, am 9. Dezember, ordnete das Amtsgericht Aschaffenburg eine rechtliche Betreuung für ihn an und wies ihm eine Betreuerin zu. Während dieser Zeit war er durchgängig in psychiatrischer Behandlung. Im Asylbewerberheim wurde nichts gefunden, was auf religiöse Beweggründe für seine Taten hinweisen könnte, lediglich Medikamente zur Behandlung seiner psychischen Erkrankung.
Das zweijährige Opfer des Mannes war marokkanischer Herkunft. Ein syrisches Mädchen erlitt Verletzungen, befindet sich aber nicht in Lebensgefahr, genau wie die weiteren Verletzten: eine Erzieherin und ein 61-jähriger Mann. Herrmann erwähnte, dass nicht nur ein 41-jähriger Deutscher eingriff und dabei sein Leben ließ, um die Kinder zu schützen. Der Täter konnte auch deshalb schnell festgenommen werden, weil mehrere Zeugen ihn verfolgten.
Auch der Täter des Messerangriffs in Würzburg 2021, ein Asylbewerber aus Somalia, hatte vor seiner Tat Frauen und ein Mädchen ermordet und war zuvor in psychiatrischer Behandlung. Im Gerichtsverfahren wurde er als schuldunfähig eingestuft und ist nun dauerhaft in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht. Es ist wahrscheinlich, dass das Verfahren gegen den afghanischen Täter ähnlich enden wird.
Der Würzburger Täter hatte sich wenige Tage vor der Tat selbst aus der Klinik entlassen. Obwohl er seit Januar des Jahres stationär behandelt wurde, sah die Klinik keine akute Gefahr für ihn oder andere und entließ ihn. Die genauen Details zur psychiatrischen Vorgeschichte des Täters aus Aschaffenburg sind noch unbekannt, doch die Vorgeschichte ähnelt stark der des Würzburger Falls. Dies ist relevant, da beide Städte im Regierungsbezirk Unterfranken liegen, der für die psychiatrischen Kliniken in Bayern zuständig ist. Es könnte darauf hindeuten, dass aus den offensichtlichen Fehlern im Umgang mit dem Würzburger Täter keine Lehren gezogen wurden.
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