Aktuelle Nachrichten und Geschehnisse aus Deutschland und der Welt

Von Dagmar Henn

In den Medien, allen voran die Tagesschau, wird in der hitzigen Debatte um Migration im Wahlkampf das Dublin-Verfahren groß diskutiert und dass Deutschland bei dessen Durchführung oft scheitert. Doch keiner dieser Berichte behandelt das Thema mit der nötigen Ehrlichkeit.

Was berichtet die Tagesschau über das Dublin-Verfahren?

“Eine der Regelungen besagt, dass der Staat, in dem ein Geflüchteter zuerst EU-Boden betritt, in vielen Fällen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Wenn die Flüchtlinge dann weiter in andere EU-Staaten ziehen und dort ihre Asylanträge stellen – was oft in Deutschland der Fall ist –, muss das Ersteinreiseland die Personen unter gewissen Bedingungen zurücknehmen.”

2023 stellten 351.915 Personen in Deutschland Erstanträge auf Asyl, wobei der Großteil illegal eingereist war. Der Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt klar:

“Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt sind strafbar und ziehen normalerweise eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich (§ 95 AufenthG).”

Ferner wird auf § 14 Aufenthaltsgesetz verwiesen, das besagt:

“Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er keinen erforderlichen Pass oder Passersatz, den erforderlichen Aufenthaltstitel oder ein durch unredliche Mittel erwirktes Visum besitzt, oder wenn der Eintritt nach § 11 rechtlich untersagt ist.”

Trotz klarer gesetzlicher Verbote, scheinen unerlaubte Einreisen in Deutschland kaum realisiert zu werden. Tatsächlich wurden 2023 wieder stärkere Grenzkontrollen eingeführt. Es wurden 127.549 unerlaubte Einreisen festgestellt, doch nur 4.776 Fälle führten zu Zurückschiebungen. Dies zeigt, dass Kontrollen wenig bewirken, sobald jemand deutschen Boden betritt.

Interessant sind die Original-Dublin-Regelungen, die im Dubliner Übereinkommen von 1997 festgehalten wurden:

“Hat der Asylbewerber die Grenze eines Mitgliedsstaats illegal überschritten, so ist der Mitgliedsstaat, über den er eingereist ist, für die Antragsprüfung zuständig.”

Aber mit der Implementierung des Schengen-Abkommens und der folgenden EU-Verordnungen wurde das Übereinkommen modifiziert. Dennoch könnte die EU die Vereinbarung revidieren, da völkerrechtliche Verträge Vorrang haben. Dies würde bedeuten, dass das Dubliner Übereinkommen wieder aktiviert werden könnte.

2023 bat Deutschland in 74.622 Fällen um Überstellung von Asylbewerbern in andere EU-Länder, von denen 55.728 zugestimmt wurden. Letztendlich wurden jedoch nur 5.053 Personen tatsächlich überstellt. Damit bleibt ein Großteil der Asylanträge in Deutschland, da eine Rückführung oft nicht durchsetzbar ist.

Zum Thema Rückführungsprozesse kann festgestellt werden, dass nur ein Bruchteil der Asylbewerber tatsächlich in die zuständigen EU-Länder zurückgeführt wird. Dies weist auf die ineffiziente Anwendung des Dublin-Verfahrens hin und hinterlässt viele Fragen zur tatsächlichen Durchsetzung von EU-Recht und menschenrechtlichen Standards.

Mehr zum Thema – Fehlerhafte, verfassungswidrige Flüchtlingspolitik

Schreibe einen Kommentar