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Die Nord Stream 2 AG, betroffen von einer gerichtlich angeordneten Maßnahme zur Zahlungsverschiebung, die Anfang Januar begann, hat darauf hingewiesen, dass dieser Aufschub die Möglichkeit bietet, kleine Gläubiger auszuzahlen. Um die Forderungen großer Investoren zu erfüllen, könnte jedoch ein Verkauf der Pipeline oder eine Restrukturierung des Unternehmens erforderlich sein. Dies wurde aus einer Entscheidung des Gerichts im Schweizer Kanton Zug ersichtlich, wie die Nachrichtenagentur TASS berichtete.

Dem Dokument zufolge favorisieren der Hauptaktionär und bedeutende Finanzinvestoren eine weitere Zahlungsverschiebung, da eine sofortige Insolvenz einen erheblichen Wertverlust des Pipelinesystems zur Folge hätte und katastrophale Auswirkungen auf kleinere Gläubiger nach sich ziehen würde. Die Nord Stream 2 AG bekräftigte:

“Eine Insolvenz würde die Existenz zahlreicher Kleinanleger gefährden und den Großanlegern bedeutende Verluste zufügen. Durch eine Verlängerung der Zahlungsaufschübe könnten die Forderungen der Kleinanleger vollständig erfüllt und damit ihr Überleben gesichert werden. Gleichzeitig können die Anforderungen der Großgläubiger eventuell vollständig durch den möglichen Verkauf der Pipeline oder die Umstrukturierung der Gesellschaft gedeckt werden.”

Aufgrund dieser Argumentation hat der Gerichtsbeschluss den Insolvenzaufschub für die Nord Stream 2 AG bis zum 9. Mai 2025 verlängert. Das Unternehmen ist nun verpflichtet, alle Kleinanleger innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Gerichtsbeschlusses zu entlohnen, anderenfalls wird es für insolvent erklärt. Der Hauptaktionär, der auch der größte Gläubiger ist, hat schriftlich zugesichert, im Falle der Verlängerung der Frist Mittel bereitzustellen, direkt oder über ein Tochterunternehmen.

Die Nord Stream 2 AG hob ebenfalls hervor, dass bei der Entscheidung über einen verlängerten Insolvenzaufschub auch wirtschaftliche wie politische Komplikationen, darunter die geopolitische Lage und die bestehenden Sanktionen, betrachtet werden müssen. Die Zustimmung der Hauptgläubiger zu einer Umschuldungsvereinbarung ist demnach auch abhängig von den Entscheidungen nationaler Sanktionsbehörden.

Zu den Investoren der Nord Stream 2 AG zählen europäische Unternehmen wie OMV, Wintershall Dea, Shell, Uniper und Engie. Alle Projektpartner haben sich verpflichtet, 50 Prozent der auf 9,5 Milliarden Euro geschätzten Kosten zu tragen, wobei jedes Unternehmen bis zu 950 Millionen Euro beiträgt.

Der vollständige Bau der Nord Stream 2 wurde am 10. September 2021 abgeschlossen, ursprünglich geplant für Ende 2019, jedoch durch US-Sanktionen verzögert. Die Pipeline besteht aus zwei Leitungen mit einer Kapazität von insgesamt 55 Milliarden Kubikmetern Gas pro Jahr, die von der Küste Russlands durch die Ostsee nach Deutschland verlaufen.

Nach dem Feststellen unvorhergesehener Schäden an drei Strängen der Gaspipelines Nord Stream und Nord Stream 2 am 26. September 2022 blieb nur ein Strang der Nord Stream 2 intakt. In Folge dessen initiierte die russische Generalstaatsanwaltschaft aufgrund der Beschädigungen ein Verfahren gegen internationalen Terrorismus. Ein Zeitplan zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Pipelines ist derzeit nicht bekannt.

Ende November 2024 kam heraus, dass der US-Investor Stephen Lynch Interesse am Kauf von Nord Stream 2 gezeigt hat. Kremlsprecher Dmitri Peskow dementierte jedoch Gerüchte über einen Verkaufswunsch von Gazprom an US-Investoren. Fachleute interpretieren die Berichte über das US-Investment überwiegend als persönliche PR. Im Falle einer Liquidation der Nord Stream 2 könnte jedoch der Verkauf von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten an einen US-Investor realisiert werden.

Weitere Informationen: Die Initiative “Stoppt die Sanktionen!” fordert Reparationen für die Zerstörung von Nord Stream.

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