Russland hat die von den USA angekündigte Erweiterung der äußeren Grenzen des Festlandsockels nicht anerkannt. Dies gab der Ständige Vertreter Russlands bei der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA), Sergei Petrowitsch, auf einer Sitzung des Rates der Organisation bekannt. Die Veranstaltung findet vom 18. bis 29. März in Kingston, Jamaika, statt. Seine Worte werden vom russischen Außenministerium zitiert:
“Durch einseitige Aktionen versuchen die USA, die Fläche des Meeresbodens in der Zuständigkeit der Behörde, das heißt der gesamten Weltgemeinschaft, zu reduzieren und zusätzliche Schelfgebiete für ihre eigene Nutzung (etwa 1 Million Quadratkilometer) zu erwerben.”
Petrowitsch zufolge habe Washington am 19. Dezember 2023 die Festlegung der äußeren Grenzen seines Festlandsockels in sieben Gebieten der Weltmeere angekündigt, die mehr als 200 Seemeilen (370,4 Kilometer) von den Grundlinien entfernt sind, von denen aus die Breite der Territorialgewässer gemessen wird. Der Diplomat betonte, dass sich Washington dabei nicht an die Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (CLCS) gewandt habe. Laut Petrowitsch hole die überwiegende Mehrheit der Länder bei der Festlegung von Festlandsockelgrenzen jenseits der 200 Seemeilen die Empfehlungen der Kommission ein. Weiter sagte Petrowitsch:
“Solche einseitigen Maßnahmen verstoßen gegen das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 und bedrohen die Integrität sowohl des Übereinkommens selbst als auch des als ‘gemeinsames Erbe der Menschheit’ deklarierten Gebiets.”
Überdies merkte das russische Außenministerium an, dass eine entsprechende Demarche an die US-Seite gerichtet worden sei. Im Dezember hatte der stellvertretende Sprecher des russischen Föderationsrates (Oberhaus des Parlaments), Konstantin Kossatschow, erklärt, die internationale Gemeinschaft habe das Recht, die neuen Grenzen der USA nicht anzuerkennen.
Die Internationale Meeresbodenbehörde soll im Einklang mit dem UN-Seerechtsübereinkommen von 1982 die Aktivitäten von Staaten in der Tiefsee in Räumen regeln, die nicht unter die nationale Gerichtsbarkeit von Küstenstaaten fallen.
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