Einblicke in die Deutsche Kultur und Gesellschaft

Im Dezember 2021, mitten im zweiten Corona-Winter, verabschiedete der Bundestag die sogenannte “einrichtungsbezogene Impfpflicht”. Trotz beträchtlicher Bedenken und gesellschaftlichem Widerstand trat diese Regelung am 15. März 2022 in Kraft. Sie forderte von allen Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesektor, einen Impfnachweis gegen COVID-19 vorzulegen und war bis zum 31. Dezember desselben Jahres gültig. Diejenigen, die bis Mitte März keinen vollständigen Impfnachweis erbringen konnten oder wollten, wurden den zuständigen Gesundheitsämtern gemeldet. Diese Maßnahme führte in einigen Fällen zu ernsthaften Konsequenzen, darunter zahlreiche Kündigungen, nicht nur im medizinischen und pflegerischen Bereich, sondern auch bei Feuerwehren in verschiedenen Bundesländern.

Erheblicher Widerstand unter Beschäftigten

Speziell bei der Berliner Feuerwehr, die über 5.500 Mitarbeiter im Lösch- und Rettungsdienst beschäftigt, wurden etwa 1.300 Beamte und Angestellte wegen Unklarheiten bezüglich ihres Impfstatus dem Gesundheitsamt Berlin-Mitte gemeldet, wie die Berliner Zeitung berichtet. Rund 24 Prozent der Belegschaft hatte sich gegen die Impfung entschieden oder keine Angaben dazu gemacht. Kurz vor Weihnachten 2021 kündigte die Feuerwehrdirektion in einem Rundschreiben mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen an, sollten die Nachweise fehlen oder angezweifelt werden. Diese Ankündigung wurde vielfach als Drohung wahrgenommen.

Interessanterweise wurden alle gemeldeten “Impfverweigerer”, auch jene, die in administrativen Bereichen ohne direkten Kontakt zu vulnerablen Gruppen tätig waren, laut Feuerwehrverwaltung als in direktem Kontakt befindlich gemeldet. Dies führte zu Unstimmigkeiten, da ein bedeutender Anteil der Gemeldeten tatsächlich in hinteren Dienststellen, wie Werkstätten oder der Notrufzentrale, arbeitete.

Verstoß gegen den Datenschutz

Im April 2022 forderte ein betroffener Beamter Auskunft über die persönlichen Daten, die an das Gesundheitsamt übermittelt wurden, was zunächst abgelehnt wurde. Erst nach Androhung rechtlicher Schritte erhielt er Einblick in die übermittelten Daten. Es stellte sich heraus, dass falsche Informationen bezüglich seines Kontakts zu vulnerablen Gruppen übermittelt worden waren.

Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht

Da die Feuerwehr falsche Daten übermittelt hatte, legte der Beamte Beschwerde bei der Berliner Datenschutzbeauftragten ein, die jedoch keinen Verstoß sah. Erst nach einer Klage beim Verwaltungsgericht wurde ein Fehler im Sinne der DSGVO bestätigt und die falsche Dokumentation musste korrigiert werden. Dies beendete den Rechtsstreit zwischen den Parteien.

Klagen auf Schadensersatz

Nach Beendigung des verwaltungsrechtlichen Verfahrens könnten zivilrechtliche Klagen folgen. Der betroffene Feuerwehrbeamte plant eine Schadensersatzklage aufgrund der erlittenen Diskriminierung und der daraus resultierenden Ängste und Schlafstörungen. Weitere Feuerwehrmitarbeiter ziehen ähnliche Klagen in Betracht. Sollten zahlreiche der gemeldeten Angestellten erfolgreich klagen, würden erhebliche Kosten auf die Feuerwehr zukommen.

Die langfristigen Folgen dieses Falls sind noch nicht absehbar, ebenso wie die Auswirkungen auf Bundesebene, wo möglicherweise ähnliche Fehler bei der Umsetzung der Impfpflicht gemacht wurden.

Weitere Informationen – Eine Anfrage des BSW enthüllt, dass die Regierung Verjährungsfristen gegenüber Impfgeschädigten nutzt.

Schreibe einen Kommentar