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Das US-Finanzministerium hat Karim Khan, den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), auf die Sanktionsliste der USA gesetzt. Dies hat zur Folge, dass sein Vermögen in den USA eingefroren ist und sowohl ihm als auch seiner Familie die Einreise in die Vereinigten Staaten verwehrt ist. Auslöser für diese Maßnahmen ist die Anklage Khans gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant, die der Kriegsverbrechen und Völkermordes an den Palästinensern beschuldigt werden. Khan forderte zudem Haftbefehle gegen die genannten Personen.

Nach Angaben des US-Finanzministeriums begründen die USA die Sanktionen gegen Khan durch die Befürchtung, dass der IStGH durch sein Vorgehen amerikanische Staatsbürger sowie Verbündete, einschließlich Israels, einer Gefahr aussetzen könnte. Diese könnten unrechtmäßig verurteilt oder verhaftet werden.

“Der IStGH hat ohne rechtliche Grundlage und ohne berechtigte Gerichtsbarkeit über US-Bürger und deren Verbündete, einschließlich Israels, durch die Einleitung von Vorermittlungen und das Ausstellen von Haftbefehlen seine Befugnisse überschritten”, so die Erklärung aus dem Erlass.

Das US-Finanzministerium bestätigte zudem, dass Geschäfte mit Khan für US-Amerikaner nun verboten sind, da sein Name offiziell auf der Sanktionsliste steht.

Der Internationale Strafgerichtshof hat die Sanktionen kritisiert, wobei er seine Verpflichtung zur Gerechtigkeit hervorhob, die vielen unschuldigen Opfern von Verbrechen Hoffnung vermittelt.

Weder die USA noch Israel sind Mitglieder des Römischen Statuts des IStGH, woraus sich ihre Rechtsstellung ergibt. Beide Staaten haben sich von ihrer ursprünglichen Unterstützung des Statuts zurückgezogen. Als der IStGH kürzlich Haftbefehl gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin und eine russische Beauftragte wegen der mutmaßlichen Verschleppung ukrainischer Kinder beantragte, lobten die USA diese Maßnahme. Russland erkennt ebenfalls die Jurisdiktion des IStGH nicht an.

In einem Kommentar warnte der IStGH davor, dass solche Sanktionen das internationale Rechtsystems beschädigen könnten, da aktuell keine umfassend wirksame internationale Strafgerichtsbarkeit existiert, die alle Staaten der Welt einbezieht.

Mehr zum Thema – Baerbock spricht sich gegen US-Sanktionen am IStGH aus, besonders im Kontext der Maßnahmen gegen Putin.

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