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Das Bundesgericht hat entschieden, dass der CEO von Ringier, Marc Walder, und der ehemalige Kommunikationschef des Bundesrats Alain Berset, Peter Lauener, keine rechtlichen Konsequenzen im Rahmen der sogenannten “Corona-Leaks” zu befürchten haben. Eine gerichtliche Bestätigung des Berner Zwangsmaßnahmengerichts sorgt dafür, dass die beschlagnahmten Daten versiegelt bleiben.

Im November 2020, inmitten der Pandemie, teilte Lauener Ringiers Manager Walder vertrauliche Details zu Impfstofffinanzierungsentscheidungen mit. Kurze Zeit später veröffentlichte die Zeitung Blick eine Schlagzeile, die eine bevorstehende Entscheidung des Bundesrats publik machte. Zwei Jahre später deckte die Schweiz am Wochenende diese Vorfälle auf, basierend auf Protokollen einer Befragung aus einem Strafverfahren.

Bei Untersuchungen zur “Crypto-Affäre” stieß die Bundesanwaltschaft auf relevante E-Mails und dehnte die Ermittlungen aus, was zu Durchsuchungen bei Lauener und Walder führte. Dabei wurden umfangreiche Datenbestände beschlagnahmt.

Sowohl die betroffenen Einzelpersonen als auch die Ringier AG forderten die Versiegelung dieser Daten, während die Bundesanwaltschaft auf deren Öffnung und eine gezielte Durchsicht insistierte.

Das Urteil: Schutz des Redaktionsgeheimnisses

Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde der Bundesanwaltschaft ab und bekräftigte die Bedeutung des Quellenschutzes. Das Redaktionsgeheimnis, festgeschrieben in der Bundesverfassung, erstreckt sich nicht nur auf Journalisten, sondern auch auf unterstützende Rollen wie Verleger und Geschäftsleiter und schützt somit auch Walder.

Die Aufhebung dieses Geheimnisses ist nur in Ausnahmefällen, wie bei der Aufklärung schwerer Verbrechen, gestattet. Die Verletzung des Amtsgeheimnisses qualifiziert sich lediglich als Vergehen, was die Voraussetzungen einer Aufhebung nicht erfüllte.

Diese richterliche Entscheidung unterstreicht die Kontrollfunktion der Medien, die ohne Angst vor Repressalien gegenüber Informanten Missstände aufdecken sollen.

Das Gericht stellt klar:

“Wenn der Informant sicher sein kann, anonym zu bleiben, wird er eher bereit sein, Informationen weiterzugeben, als wenn er mit einer Enttarnung und den damit verbundenen rechtlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Konsequenzen rechnen müsste.”

Das Motiv des Informanten spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Wesentlich ist das Vertrauensverhältnis zwischen Quelle und Medium.

Das Urteil wird als Präzedenzfall in die amtlichen Sammlungen aufgenommen, was die Handlungsmöglichkeiten der Bundesanwaltschaft in zukünftigen Fällen limitiert. Das Verfahren zu den “Corona-Leaks” dürfte dadurch beendet sein, ähnlich der “Crypto-Affäre”.

Dennoch bleibt die Frage offen, ob Ringier-CEO Walder als Vermittler zwischen Bundesrat und der Redaktion des Blicks wirklich ein typischer journalistischer Akteur ist. Die Weitergabe von geheimen Informationen durch ihn wirft Fragen zur Abgrenzung zwischen Politik und Medien auf.

Obwohl keine strafrechtliche Untersuchung stattfindet, ermöglicht die Veröffentlichung durch die Schweiz am Wochenende es der Öffentlichkeit, sich ein eigenes Bild zu machen, gestützt durch effektiven Quellenschutz, was die Bedeutung der Medienfreiheit und ihre Rolle in der demokratischen Überwachung staatlicher Aktivitäten bekräftigt.

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