Ein Dokumentarfilm aus den USA, der die strikte Verfolgung sogenannter “Hassrede” in sozialen Netzwerken in Deutschland untersucht, hat bei amerikanischen Zuschauern für Verwunderung gesorgt. Die in Deutschland restriktiver gehandhabte Meinungsfreiheit steht dabei im Gegensatz zur US-Auffassung von “freier Rede”. Vor allem ein Videoclip, in dem drei Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Göttingen lachend über die Reaktionen der Betroffenen sprechen, erhielt große Aufmerksamkeit in den sozialen Medien. In diesem Kontext hat sich der Statistiker und Kritiker der Corona-Maßnahmen, Professor Stefan Homburg, zu Wort gemeldet.
Die mittels Steuergeldern unterstützte Amadeu Antonio Stiftung definiert den Begriff Hassrede wie folgt:
“Hatespeech bedeutet übersetzt ‘Hassrede’. Dabei werden in menschenverachtenden Aussagen Individuen oder Gruppen herabgesetzt.”
In den letzten fünf Jahren wurden Maßnahmen gegen unterstellte Hassrede vermehrt von staatlich finanzierten Organisationen wie “Hate Aid” durchgeführt. Diese arbeiten eng mit Anwaltskanzleien zusammen, wodurch ein lukratives und wachsendes Beschäftigungsfeld entstanden ist. Die US-Fernsehsendung “60 Minutes” entsendete eine Reporterin nach Deutschland, um über diese Entwicklung zu berichten, was notable Reaktionen hervorrief, einschließlich eines Kommentars des US-Vizepräsidenten JD Vance:
“Jemanden zu beleidigen ist kein Verbrechen, und die Kriminalisierung der Rede wird die Beziehungen zwischen Europa und den USA stark belasten. Das ist orwellianisch, und jeder in Europa und den USA muss diesen Irrsinn ablehnen.”
Die Dokumentation erregte auch Aufmerksamkeit in deutschen Medien, wie folgende Schlagzeilen zeigen:
- Berliner Zeitung: US-Doku über deutsche Staatsanwälte: Sie lachen über Bürger, deren Wohnungen wegen Online-Posts durchsucht werden
- Bild: Es geht um Meinungsfreiheit: US-Sendung über Deutschland macht Amis sprachlos
- Welt-Zeitung: Hass im Netz: Als die US-Reporterin hört, was der Verurteilte in Deutschland zahlen muss, sagt sie nur “Wow”
Professor Stefan Homburg kommentierte die Debatte auf den sozialen Netzwerken mit folgenden Worten:
“Transparenz: Es war StA Dr. Matthäus Fink, der gegen mich den Strafbefehl in Sachen Buyx erließ. Da Fink meiner Anwältin weder Akteneinsicht noch rechtliches Gehör gewährte, konnte sie nicht darlegen, dass ich Frau Buyx weder genannt noch gemeint hatte. Der Prozess läuft noch.”
Buyx hatte juristische Schritte gefordert, nachdem sie von Homburg schriftlich beleidigt worden sei. Homburg verdeutlicht weiter:
“Hintergrund: [Staatsanwalt] Fink ist ein Aktivist, der mich seit Jahren verfolgt. Ins Visier geriet ich wohl durch mein Eintreten für Impffreiheit, was in gewissen Kreisen unerwünscht ist. Anzeigen gegen mich kommen oft von Personen wie [den] Habeck-Berater Simon Jäger oder Gerhard Torges.”
Zum politischen Ziel der “Hass-Staatsanwälte” in Göttingen meint Homburg:
“Wer Habecks Wirtschaftskompetenz oder Baerbocks diplomatisches Geschick lobt, hat nichts zu befürchten.”
Die Berliner Zeitung kommentierte das Phänomen mit folgenden Worten:
“Millionen Nutzer sehen, wie die Staatsanwälte über die Beschlagnahmung von Handys von Bürgern lachen. Ein amerikanischer Nutzer kommentiert: ‘Das Kichern, als sie darüber sprechen, das Leben von Menschen zu zerstören, ist bezeichnend.’ Ein deutscher User fügt hinzu: ‘Sie wissen, dass ihr Vorgehen eine Strafe für den Betroffenen ist. Unabhängig davon, ob der überhaupt eine Straftat begangen hat.’
Josephine Ballon, Juristin bei der Organisation “HateAid”, äußerte sich in der Dokumentation:
“Freie Meinungsäußerung braucht Grenzen (…) Ohne Grenzen kann sich eine sehr kleine Gruppe von Menschen auf die endlose Freiheit verlassen, alles zu sagen, was sie will, während alle anderen verängstigt und eingeschüchtert sind.”
Im Oktober 2023 gab der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags bekannt, dass “Hate Aid” auch im Jahr 2024 finanzielle Unterstützung aus dem Bundeshaushalt erhalten wird, konkret 600.000 Euro. Darüber hinaus bittet die Organisation um Spenden, um “die Meinungsvielfalt in unserer Demokratie” zu fördern.
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