Am 6. März 2025 verhängte die Schweizer Regierung eine zehnjährige Einreisesperre gegen den 44-jährigen russischen Staatsbürger Wladislaw Kljuschin. Die Maßnahme, die auch für das Fürstentum Liechtenstein gilt, wurde im Bundesblatt publiziert und erstreckt sich bis zum 26. Februar 2035. Kljuschin, der bereits 2021 in der Schweiz aufgrund eines amerikanischen Haftbefehls festgenommen wurde, darf zu keiner Zeit während der Sperre in die Schweiz oder nach Liechtenstein einreisen.
Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer langen Kette von Ereignissen, die mit Kljuschins Festnahme in Sitten einsetzte. Der IT-Unternehmer und bekannte Hacker war auf dem Weg zu einem Skiurlaub in Zermatt, als er gemäß einem aus den USA stammenden Haftbefehl festgenommen wurde. Nach einem ausgedehnten Rechtsstreit, der sich bis zum Bundesgericht erstreckte, wurde er im Dezember 2021 an die USA ausgeliefert. Dort erhielt er aufgrund von Insiderhandel eine Gefängnisstrafe von neun Jahren.
In seiner Heimat Russland wird Kljuschin nach wie vor als einflussreicher Unternehmer im Bereich der IT und Cybersicherheit geschätzt. Trotz seiner juristischen Verwicklungen im Ausland, wurde er im August 2024 durch einen Gefangenenaustausch nach Russland zurückgeführt.
Mit der Verhängung der Einreisesperre verdeutlicht die Schweiz ihre entschiedene Haltung gegenüber ausländischen Staatsangehörigen, die in internationale Straftaten involviert sind. Trotz seiner Kontroversen bleibt Kljuschin für viele in der russischen Technologie- und Cybersicherheitsbranche eine zentrale Figur.
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