US-Sanktionen stellen keine Bedrohung für Schweizer AHV-Vermögen dar, versichert der Nationalrat

Der Schweizer Nationalrat hat beschlossen, das Depotbank-Mandat für das Vermögen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) nicht an eine schweizerische Bank zurückzuübertragen. Stattdessen wird es weiterhin von der amerikanischen State Street Bank verwaltet. Diese Entscheidung wurde trotz der Sorge getroffen, dass US-Sanktionen das Vermögen der Schweizer Bürger einfrieren könnten, insbesondere nachdem die Schweiz vom US-Finanzministerium im Dezember 2020 als Währungsmanipulator eingestuft wurde.

Diese Einstufung erfolgte, nachdem die Schweiz alle drei Kriterien für Währungsmanipulation erfüllt hatte, was zu Bedenken führte, dass dies zu Zöllen auf schweizerische Exporte oder Problemen bei einem zukünftigen Freihandelsabkommen mit den USA führen könnte.

Eine Mehrheit im Nationalrat betrachtete das Risiko von US-Sanktionen, die das Vermögen einfrieren könnten, jedoch als gering. Mit 98 zu 89 Stimmen und acht Enthaltungen wurde der Antrag der Wirtschaftskommission, das Vermögen auf eine schweizerische Bank zu übertragen, am Donnerstag abgelehnt.

Das AHV-Vermögen von etwa 40 Milliarden Franken wird weiterhin von der State Street Bank aufgrund niedrigerer Verwaltungskosten im Vergleich zur UBS verwaltet. Trotz Vorschlägen, das Mandat erneut einer schweizerischen Bank zu übergeben, sprach sich die Mehrheit der Nationalräte dagegen aus. Besondere Widerstände kamen von linksorientierten Abgeordneten, die hervorhoben, dass ein Wechsel nicht bedeutet, dass Vermögenswerte ins Ausland verlagert werden.

Das Hauptquartier der State Street Bank ist in Boston, Massachusetts, in den USA ansässig.

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