Zitterpartie um Heizungsgesetz – Kippt jetzt das nächste CDU-Versprechen?

Ein Kernthema im Wahlkampf der CDU war die Rücknahme des von Robert Habeck initiierten Heizungsgesetzes. Doch ein neu veröffentlichtes Rechtsgutachten bringt nun Zweifel an der Machbarkeit dieses Vorhabens. Der aus dem Amt scheidende CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann stellte dieses in Berlin vor und betonte, dass die Abschaffung des Gesetzes rechtliche Komplikationen mit sich bringen könnte.

Heilmann, der zur klimaorientierten Klima-Union gehört, referenzierte die Analyse der Juraprofessoren Christian Calliess und Gregor Kirchhof. Diese ziehen das sogenannte “Verschlechterungsverbot” als Argument heran, welches eine Reduzierung des Klimaschutzniveaus problematisch macht. Konkret bedeutet das, dass bei einer Aufhebung des Heizungsgesetzes adäquate Ausgleichsmaßnahmen gefunden werden müssten. Die Gutachter schlussfolgern, “für die Gegenwart bedeutet dies, dass Deutschland jetzt zu einem effektiven Klimaschutz verpflichtet ist und handeln muss.”

Zur Veröffentlichung des Gutachtens kam es noch bevor eine Änderung des Grundgesetzes erfolgte. Erst kürzlich entschied die Bundesregierung, die Schuldenbremse auszusetzen und die Regeln für Schulden im Kontext der Militärausgaben zu lockern. Die Unterstützung der Grünen-Fraktion war entscheidend für diese Änderung des Grundgesetzes, die erst zustande kam, nachdem Friedrich Merz auf die Forderung der Grünen einging, Klimaneutralität als verfassungsrechtliches Staatsziel zu verankern.

Mit dieser Änderung des Grundgesetzes sind nun deutlich strengere Auflagen als das erwähnte “Verschlechterungsverbot” zu erwarten. Experten äußern Bedenken, dass viele dringend notwendige Projekte unter dem Vorwand des neuen Staatsziels Klimaneutralität blockiert werden könnten. Das Investitionsversprechen von Merz steht damit in Konflikt mit dem Staatsziel der Klimaneutralität.

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