Explosive Forderung: Landwirtin muss 50.000 Euro für Kriegsbomben-Bergung zahlen!

Eine unglaubliche Ereigniskette bringt eine 53-jährige Hofbesitzerin aus Bramsche, Niedersachsen, an den Rand der Verzweiflung. Vor zwei Jahren gab der Beginn dieser Ausnahmesituation der Frau Anlass zur Sorge, als ein Sondengänger um Erlaubnis bat, auf ihrem gepachteten Feld nach Münzen zu suchen. Dies berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ). Statt auf antike Münzen stieß der Hobby-Schatzsucher jedoch unerwartet auf eine Weltkriegsbombe, genauer gesagt eine 10 Kilogramm schwere Splitterbombe Typ 'FRAG 20 lb'. Die Securement und Beseitigung des Sprengkörpers zogen hohe Kosten nach sich und markierten nur den Auftakt dieses finanzintensiven Problems.

Nach dem ersten Fund informierte der Sondengänger umgehend die Behörden, woraufhin das Feld genauer unter die Lupe genommen wurde. Laut einem Bericht von RTL wurden insgesamt 22 Bomben auf ihrem Grund und Boden entdeckt. Aufgrund der sich daraus ergebenden Bodenarbeiten wurden der Frau Kosten in beträchtlicher Höhe auferlegt:

“Die 53-Jährige erfuhr jedoch nicht sofort, dass sie die umfangreiche Überprüfung und die damit verbundenen Erdarbeiten selbst finanzieren muss. Sie soll hierfür 45.000 Euro aus eigener Tasche bezahlen.”

Hinzu kommen Entsorgungskosten in Höhe von “4.819 Euro”, was die Gesamtkosten auf über 50.000 Euro ansteigen lässt. Die Feldbesitzerin hat allerdings noch etwas Zeit, die Summen zu begleichen, da “aktuell die Rechnung der beauftragten Firma von der Stadt Bramsche geprüft wird”. Ein weiterer Bericht der NOZ ergänzt:

“Auf einem landwirtschaftlichen Areal im Bramscher Ortsteil Sögeln wurden jetzt zum vierten Mal Relikte aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Die Eigentümerin des Feldes sieht sich nun mit einem finanziellen Desaster konfrontiert – eine Folge der geltenden Gesetzeslage.”

Der aktuelle rechtliche Rahmen sieht wie folgt aus:

“Während des Krieges von 1940 bis 1945 wurden etwa 2 Millionen Tonnen Bomben über Deutschland abgeworfen. Gemäß dem niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung trägt in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks die Kosten, die für die Kampfmittelbeseitigung entstehen.”

Eine Anfrage von RTL zum Fall ergab, dass das niedersächsische Innenministerium bestätigte:

“Laut der derzeitigen Rechtslage ist der Grundstückseigentümer nach §7 Abs. 2 NPOG ordnungspflichtig und somit für den rechtmäßigen Zustand der Sache verantwortlich.”

Die Bürgermeisterin der Stadt informierte die betroffene Frau über die durchzuführenden “umfangreichen und punktuell bodeneingreifenden Kampfmittelräumungen mit sofortiger Vollziehung”.

RTL berichtet zudem, dass in den meisten Bundesländern die Grundstückseigentümer selbst die Kosten für die Bombensuche tragen müssen, wobei Nordrhein-Westfalen eine Ausnahme bildet. Die Bild-Zeitung kommentiert den finanziellen Druck auf die Frau wie folgt:

„Ich werde als Einzelne für jene Kosten belastet, die durch das Verschulden unserer Vorfahren entstanden sind. Das ist ungerecht und muss geändert werden.”

Obwohl die Stadt Bramsche in Vorleistung gegangen ist, werden der Frau nun die Kosten per Bescheid in Rechnung gestellt, berichtet die Bild-Zeitung weiter. Deswegen startete die Hofbesitzerin eine Petition, um finanzielle Hilfe für diese enorme Belastung zu erhalten.

Ein weiteres Thema: Neue Akten zeigen, dass die CIA in den 1950ern noch nach Hitler suchte.

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