Nachdem Gesundheitsminister Karl Lauterbach zuletzt wegen Verstoßes gegen das Vergaberecht vom Bundesrechnungshof gerügt wurde, stellte der Co-Vorsitzender der Bundestagsgruppe Die Linke, Sören Pellmann, in dieser Sache nun Strafanzeige gegen den deutschen Minister. Mutmaßlich habe Lauterbach für eine Impfkampagne unter Missachtung des Vergaberechts 45 Millionen Euro ausgegeben. Über den Hintergrund seiner Anzeige schrieb der linke Abgeordnete auf seiner Webseite:
“Es liegt der Verdacht nahe, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach den Steuerzahler geschädigt hat, indem er den Auftrag für diese Kampagne dem durch das Vergaberecht geschützten freien Wettbewerb entzogen hat und der Auftrag viel zu teuer vergeben wurde. Mutmaßlich hat er sich somit der Untreue strafbar gemacht.”
Wie NTV am Donnerstag berichtete, lautete Pellmanns konkreter Strafvorwurf gegen Lauterbach Untreue, Vorteilsnahme und Bestechlichkeit. Laut einem Bericht des Bundesrechnungshofes sei es möglicherweise zu Ungereimtheiten bei der Vergabe einer Werbekampagne für die Corona-Impfung gekommen.
Lauterbachs Impfkampagne “Ich schütze mich” aus dem Oktober 2022 habe bis Ende 2023 insgesamt 44,8 Millionen Euro gekostet. Unter Bezugnahme auf den Bericht des Bundesrechnungshofes beklagt Pellmann die Auftragsvergabe an die Werbeagentur Brinkert-Lück. Das Bundesministerium für Gesundheit habe Brinkert-Lück den Auftrag gegeben, obwohl für das Ministerium ein Rahmenvertrag mit der Agentur Scholz&Friends bestanden habe. Somit könnte der öffentlichen Hand ein Schaden entstanden sein.
Zudem habe die Agentur Brinkert-Lück auch die SPD-Wahlkampagne 2021 übertragen bekommen, was zu einem Verdacht auf Vorteilsnahme führe. Pellmann wollte nicht einmal ausschließen, dass das Lauterbach-Ministerium einen erhöhten Preis bezahlt habe. Das Bundesministerium für Gesundheit habe die Vorwürfe zurückgewiesen. Nach Aussage eines Sprechers des Ministeriums äußere sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren. Allerdings teilte der Sprecher doch schon mal mit:
“Das Bundesgesundheitsministerium teilt die Einschätzung des Rechnungshofes ausdrücklich nicht. Die Unterbeauftragung der Agentur Brinkert-Lück ist mündlich mit der Rahmenvertragsagentur Scholz&Friends erfolgt und erfüllt damit aus Sicht des Ministeriums die vergabe- und vertragsrechtlichen Vorgaben.”
Auf seiner Webseite begründet Pellmann die Anzeige auch mit dem aus seiner Sicht weiterhin großen öffentlichen Interesse an der Bewertung der Maßnahmen in der Corona-Zeit:
“Die Maßnahmen der Corona-Zeit und deren Bewertung sind in der Gesellschaft weiterhin ein großes Diskussionsthema. Es ist wichtig für die politische Transparenz und das Vertrauen der Bevölkerung gegenüber der Politik und den politischen EntscheidungsträgerInnen, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwürfen gründlich nachgeht.”
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