Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat ein bedeutendes Urteil gefällt und einstimmig entschieden, dass die rechtliche Definition einer Frau ausschließlich biologische Frauen einschließt und sich nicht auf Transgender-Frauen erstreckt. Diese Entscheidung kam am Mittwoch und definiert, dass der Begriff “Frau” strikt als „biologische Frau und das biologische Geschlecht“ zu interpretieren ist.
Diese Entscheidung wurde im Kontext einer spezifischen Rechtsfrage getroffen, die untersuchte, ob Transfrauen, die im Besitz einer Bescheinigung über die geschlechtliche Anerkennung (GRC) sind, nach dem nationalen Gleichstellungsgesetz von 2010 diskriminierungsfrei als Frauen behandelt werden müssen. Die Debatte wurde durch eine Klage ausgelöst, die von einer Gruppe schottischer Aktivisten im Jahr 2018 eingereicht wurde. Sie argumentierten, dass Schutzrechte nur für Personen gelten sollten, denen bei ihrer Geburt das weibliche Geschlecht zugewiesen wurde. Die schottische Regierung verteidigte die Position, dass eine Transfrau mit einer GRC rechtlich als Frau anzusehen sei und daher auch bei der Besetzung von Frauenquoten in Führungsgremien berücksichtigt werden sollte.
Während die regierende Labour-Partei das Urteil feierte und die neu gewonnene Klarheit begrüßte, lobten die oppositionellen Konservativen die Entscheidung als „klaren Sieg des gesunden Menschenverstands“. Darüber hinaus klärte das Gericht, dass Transfrauen von gleichgeschlechtlichen Einrichtungen, wie Umkleideräumen, ausgeschlossen werden dürfen, sollte dies als verhältnismäßig erachtet werden.
Lord Patrick Hodge, ein Richter am Obersten Gerichtshof, erklärte in einer Zusammenfassung des Urteils, dass Transfrauen mit einer GRC durchaus mehr Rechte genießen würden, wenn sie denselben Schutz wie biologische Frauen gemäß dem Gleichstellungsgesetz erhalten würden. Allerdings merkte er ebenfalls an, dass diese Entscheidung den Schutz von Transpersonen an sich nicht untergrabe. Eine Transfrau habe weiterhin das Recht, gegen Diskriminierung aufgrund ihrer Geschlechtsidentität Beschwerde einzulegen.
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