Die niedersächsische Landtagsabgeordnete der AfD, Vanessa Behrendt, steht oft im Mittelpunkt medialer Berichterstattung und rechtlicher Auseinandersetzungen. Erst kürzlich wurde sie von der Staatsanwaltschaft Göttingen aufgrund eines Vorfalls der “Volksverhetzung” auf der Plattform X beschuldigt. Im Jahr 2022 wurde ein Verfahren gegen sie wegen angeblicher falscher Abrechnungen im AfD-Wahlkampf eingestellt. In sozialen Medien sieht sich Behrendt, die für ihre konservativen Ansichten bekannt ist, heftigen Angriffen ausgesetzt. In einer aktuellen Mitteilung auf X erwähnte sie, dass sie regelmäßig Schreiben von Polizeidienststellen erhält, die ihr nahelegen, Strafanträge wegen § 188 StGB zu stellen.
Behrendt äußerte sich zudem deutlich gegen “Aktivitäten pädophiler Lobbygruppen”. Sie informierte am 11. März über rechtliche Untersuchungen, die nach ihren kritischen Kommentaren zur “Regenbogen-Ideologie” eingeleitet wurden:
“Weil ich kritisch zur Regenbogen-Ideologie Stellung bezogen habe, wird nun von der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen mich ermittelt.”
Im Kontext der Abtreibungsdebatte hat Behrendt ebenfalls eine klare Haltung, wie ein Bericht der römisch-katholischen Nachrichtenagentur CNA vom 7. März verdeutlicht:
“Die AfD Abgeordnete Vanessa Behrendt hat im Niedersächsischen Landtag eine Rede zu Abtreibung gehalten, die starke Reaktionen ausgelöst hat. Zu Beginn ihrer Rede wurde sie von der Vizepräsidentin des Landtags ermahnt.”
Die Angriffe gegen Behrendt, insbesondere in sozialen Medien, scheinen oft rechtlich fragwürdig zu sein und werden von entsprechend aufmerksamen Polizeibehörden untersucht. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion aus August 2024, zeigen sich Bundespolitiker häufig durch Anzeigen wegen “Beleidigung” oder “strafrechtlicher Verleumdung” betroffen, oft basierend auf Vorschlägen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Am 17. April kommentierte Behrendt auf X zu den gehäuften Anklagen gegen Bürger:
“Ich erhalte vermehrt Hinweise von verschiedenen Polizeidienststellen, einen Strafantrag wegen § 188 StGB stellen zu können. Ich habe dies jedoch nie in Anspruch genommen und beabsichtige auch zukünftig, darauf zu verzichten.”
Im mutmaßlichen Originalschreiben der Polizei Cottbus, das in einem X-Beitrag gezeigt wird, heißt es:
“Sehr geehrte Frau Behrendt, im Rahmen der Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet bearbeiten wir mehrere Strafanzeigen wegen § 188 StGB gegen Personen des öffentlichen Lebens. Sie sind in diesem Verfahren als Geschädigte ermittelt worden.”
Behrendt hat nach eigenen Angaben noch nie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Strafantrag zu stellen, und lehnt eine solche Vorgehensweise grundsätzlich ab. Sie argumentiert, dass Politiker nicht besser gestellt werden sollten als andere Bürger.
Das Strafgesetzbuch definiert in § 188:
“Bei öffentlich begangenen Beleidigungen gegen politisch aktive Personen, die erheblich das öffentliche Wirken dieser Personen beeinträchtigen können, ist eine Strafandrohung von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer entsprechenden Geldstrafe vorgesehen.”
Abschließend drückt Behrendt ihr Bedauern aus, dass Beamte, die sich eigentlich der Sicherheit im Land widmen sollten, sich mit solchen Angelegenheiten beschäftigen müssen. Sie vertritt die Meinung, dass die eingesetzten Ressourcen sinnvoller, beispielsweise zur Bekämpfung von Kinderpornografie, verwendet werden sollten.
Weiterführende Themen – Faeser und die Meinungsfreiheit: q.e.d.