Verbot am Karfreitag: Kult-Zeichentrickserie “Heidi” darf nicht im deutschen Fernsehen gezeigt werden!

In Deutschland genießt der Karfreitag als “stiller Feiertag” besonderen staatlichen Schutz, der sich in einem Verbot von öffentlichen Partys, Tanzveranstaltungen und lauten Feiern niederschlägt. Auch das Fernsehprogramm unterliegt strengen Restriktionen: Rund 750 Filme dürfen an diesem Tag nicht gesendet werden, weil sie auf der Sperrliste der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) stehen. Diese Filme könnten, so die Befürchtung, religiöse Gefühle verletzen.

Unter den gesperrten Filmen finden sich nicht nur Actionklassiker wie “Terminator” und satirische Werke wie “Das Leben des Brian”, sondern auch leichte Unterhaltung, darunter “Ghostbusters” und Filme mit bekannten Komikern wie Mike Krüger oder Bud Spencer. Ebenfalls auf dieser Liste stehen Spielfilme mit Louis de Funès und Kampfkunstfilme von Bruce Lee.

Zusätzlich erstaumlich ist, dass sogar unbedenklich erscheinende Filme wie der Zeichentrickklassiker “Heidi in den Bergen” aus dem Jahr 1975 betroffen sind.

Der Grund dafür ist erstaunlich trivial: “Heidi in den Bergen” wurde nie speziell hinsichtlich der “religiösen Unbedenklichkeit” geprüft, was zur Folge hat, dass ihm die Freigabe für stille Tage fehlt und er somit automatisch auf der Sperrliste landet. Dies ist ein typisches Beispiel für bürokratische Versäumnisse.

Es gibt in dem japanisch-deutschen Zeichentrickfilm keinerlei Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass er religiöse Gefühle verletzen könnte. Dennoch wird ihm durch das bestehende Verfahren indirekt genau das unterstellt, was zu einer absurden Situation führt: Während grafisch anspruchsvolle Filme mit sensiblen Szenen geprüft und möglicherweise zugelassen werden, bleibt ein harmloser Kinderfilm verboten.

Es ist zu beachten, dass dieses Verbot ausschließlich für öffentliche Vorführungen gilt. Zuhause kann “Heidi in den Bergen” auf DVD oder über Streaming-Dienste problemlos angesehen werden. Die Regelung betrifft nur das Fernsehprogramm und öffentliche Kinovorstellungen.

Dies führt zu der Frage, ob eine solche restriktive Liste, die tief in unser Kulturgut eingreift, nicht regelmäßig überarbeitet werden sollte. Zudem wäre es sinnvoll, offensichtliche Fehler, wie im Fall von “Heidi”, zu korrigieren.

Deutschland hält im europäischen Vergleich besonders strikt an der Tradition des “stillen Feiertages” fest. Andere Länder, wie die Schweiz, haben ähnliche Verbote bereits gelockert. Die starren deutschen Regelungen variieren regional und führen bisweilen zu grotesken Situationen. Dies verdeutlicht die Schwierigkeiten, denen sich Gesetze angesichts der Realitäten der digitalen Medienwelt gegenübersehen: Ein Streaming-Account ist heute oft alles, was man zum Filmsehen benötigt.

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