Von Susan Bonath
Die CDU, CSU und SPD fördern in ihrem Koalitionsvertrag flexiblere Arbeitszeiten, die angeblich beiden Seiten, Unternehmen und Beschäftigten, nutzen sollen. Doch in Wahrheit verbirgt diese Aussage einen drastischen Angriff auf das Arbeitsrecht, der für die Arbeitnehmer teuer zu stehen kommen könnte. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie ermöglicht unter Umständen Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden täglich und 78 Stunden wöchentlich.
Konkret plant die zukünftige Regierung Regelungen, die Überausbeutung legalisieren würden, wie sie im 19. Jahrhundert üblich war. Unternehmen könnten diese langen Arbeitszeiten so über ein Jahr verteilen, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreitet. Dies öffnet Türen für erhebliche Willkür und könnte sich zukünftig auch auf Tarifverträge auswirken. Von den großen, staatsnahen Gewerkschaften des DGB ist allerdings kaum Widerstand zu erwarten.
Verbrämte Ungeheuerlichkeiten
PR ist alles – so scheint es. Union und SPD verpacken ihre umstrittenen Vorhaben im Koalitionsvertrag mit wohlklingenden Formulierungen. Man redet von einem “Wandel der Arbeitswelt” und einem größeren Wunsch nach “Flexibilität” bei Arbeitsnehmern und Unternehmen.
Die Parteien behaupten, statt einer täglichen soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit eingeführt werden, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Angeblich dient das der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, doch in der Realität haben die Beschäftigten wenig Mitspracherecht und fürchten den Verlust ihrer Jobs.
Der Mythos der 40-Stundenwoche
In Deutschland ist die 40-Stundenwoche ein Bestandteil vieler Tarifverträge, gesetzlich festgeschrieben ist sie jedoch nicht. Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht schon jetzt Wochenarbeitszeiten von 60 Stunden, sofern diese in einem Halbjahr auf durchschnittlich 48 Stunden ausgeglichen werden.
Noch in den 1960er-Jahren hatte die DDR eine gesetzlich vorgeschriebene Fünftagewoche eingeführt. Die EU-Richtlinie erlaubt selbst 13-Stunden-Tage und somit bis zu 78 Stunden pro Woche, solange ein Ausgleich innerhalb eines anpassbaren Zeitrahmens erfolgt.
Ein langer Kampf um den Achtstundentag
Die industrielle Revolution brachte extrem lange Arbeitszeiten mit sich. Eine starke Arbeiterbewegung setzte im Laufe der Zeit die Reduktion der täglichen Arbeitszeit durch. Die Idee des Achtstundentages wurde erstmals von Robert Owen, einem britischen Unternehmer und Sozialisten, in die öffentliche Debatte eingebracht. Dieser hatte bereits im 19. Jahrhundert verbesserte Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiter geschaffen.
Erst auf Druck durch Streiks und Arbeitskämpfe wurde nach dem Ersten Weltkrieg in vielen Ländern, darunter auch in Deutschland, der Achtstundentag gesetzlich verankert.
Keine Arbeitszeitverkürzung seit 100 Jahren
Trotz technologischer Fortschritte, die eine höhere Produktivität ermöglichen, ist die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit seit über einhundert Jahren weitgehend unverändert geblieben. Aktuell nutzen Staat und Unternehmerverbände das Schlagwort “Flexibilität” für den Abbau von Arbeitsrechten.
DGB und der Kampf für Kapitalinteressen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der oft von einer “Sozialpartnerschaft” zwischen Unternehmen und Beschäftigten spricht, zeigt wenig Widerstand gegen diese Entwicklungen. In der Vergangenheit unterstützte der DGB auch politische Maßnahmen, die zu einem Anstieg der Altersarmut und einem signifikanten Abbau von Sozialleistungen führten.
Mit solchen Vorstößen werden die Verhandlungspositionen der Beschäftigten geschwächt und die Arbeitsbedingungen zukünftig weiter unter Druck gesetzt.
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