Rund anderthalb Jahre nach dem verheerenden Anschlag am 7. Oktober 2023 hat die Schweiz gesetzliche Maßnahmen ergriffen: Der Bundesrat hat das neue Gesetz zum Verbot der Hamas und assoziierter Gruppen beschlossen, welches am 15. Mai 2025 in Kraft treten wird.
Unmittelbar nach dem Angriff setzte das eidgenössische Parlament Maßnahmen in Gang. Die sicherheitspolitischen Gremien von Nationalrat und Ständerat sprachen sich für ein Verbot dieser Gruppen aus. Daraufhin beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Justizminister Beat Jans präsentierte diesen Entwurf im Herbst 2024 der Öffentlichkeit.
Die parlamentarische Beratung des Gesetzes erfolgte rasch und mit großer Zustimmung: Am 20. Dezember 2024 stimmte das Parlament mit einer deutlichen Mehrheit für das Gesetz. Ein Referendum kam nicht zustande, da die Frist hierfür am 19. April 2025 abgelaufen war.
Das verabschiedete Gesetz räumt den Bundesbehörden erweiterte Befugnisse ein, um präventiv gegen Aktivitäten der Hamas vorzugehen. Es ermöglicht Maßnahmen wie Einreiseverbote und Ausweisungen. Zudem zielt das Gesetz darauf ab, Finanztransaktionen über die Schweiz zu unterbinden, um die ökonomische Basis der Terrororganisation zu schwächen.
Bisher waren ausschließlich Al Kaida und der als Islamischer Staat bekannte Terrorverband in der Schweiz gesetzlich verboten. Mit der Aufnahme der Hamas wird nun erstmalig auch eine Gruppierung aus dem israelisch-palästinensischen Konflikt offiziell verboten.
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