Finanzieller Zusammenbruch: Österreichs Ex-Finanzminister steht nach Schadenersatzurteil vor dem Ruin!

Der ehemalige österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser steht an einem kritischen Punkt seiner Karriere und hat beim Bezirksgericht Kitzbühel Privatinsolvenz beantragt. Laut dem Kreditschutzverband KSV1870 wird derzeit von der Justiz geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für das Schuldenregulierungsverfahren gegeben sind, wobei bislang keine Details zum Insolvenzantrag öffentlich gemacht wurden.

Privatinsolvenz richtet sich an zahlungsunfähige Personen, die keine unternehmerischen Aktivitäten ausüben. Das Hauptziel ist es, einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen, was in Grassers Fall vermutlich durch seine exorbitanten Prozesskosten und den bevorstehenden Haftantritt ausgelöst wurde.

Im Rahmen des Buwog-Prozesses wurde Grasser vom Obersten Gerichtshof zu einer unumstößlichen Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zusammen mit dem früheren Lobbyisten Walter Meischberger wurde er zu einer Zahlung von 9,8 Millionen Euro Schadensersatz an die Republik Österreich verpflichtet. Die schriftliche Urteilsausfertigung wurde diese Woche zugestellt. Grasser hat nun offiziell 30 Tage Zeit, seine Haftstrafe anzutreten.

Der Prozess drehte sich um die Privatisierung von etwa 60.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004, bei der Walter Meischberger und Peter Hochegger, zwei enge Vertraute Grassers, umstrittene Provisionen in Höhe von 9,6 Millionen Euro einnahmen, was auf illegale Absprachen und Korruptionsverdacht hindeutet.

Grassers Verteidiger, Manfred Ainedter, kommentierte, dass sein Mandant seit Jahren kein Einkommen hatte und die Gerichtskosten enorm belastend waren, weshalb keine andere Möglichkeit als die Privatinsolvenz bestand.

Es bleibt allerdings unsicher, ob Grasser durch das Insolvenzverfahren der Millionenforderung entkommen kann. Nach österreichischem Recht bleiben Schulden aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen auch nach einem Schuldenbereinigungsverfahren bestehen. Eine mögliche Schuldenregelung könnte nur durch eine Einigung mit der Finanzprokuratur erreicht werden, was einen komplizierten und langwierigen rechtlichen Prozess darstellt.

Vom Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) wird erwartet, dass das Insolvenzverfahren in Kürze eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt wird.

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