Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat in einer aktuell bekanntgegebenen Erklärung die Partei Alternative für Deutschland (AfD) offiziell als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Zentral für diese Bewertung sind Verstöße der AfD gegen grundlegende Prinzipien wie Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.
Am 2. Mai 2025 äußerte der Inlandsgeheimdienst, dass sich die Verdachtsmomente hinsichtlich verfassungsfeindlicher Bestrebungen der AfD erhärtet haben. „Gemäß unserem gesetzlichen Auftrag mussten wir das Verhalten der Partei anhand der wesentlichen verfassungsrechtlichen Prinzipien prüfen. Es wurden nicht nur die Programmatik und offiziellen Verlautbarungen der Bundespartei beurteilt, sondern auch die Äußerungen und Verhaltensweisen ihrer Repräsentanten sowie deren Verbindungen zu rechtsextremistischen Gruppierungen“, wurde in der Pressemeldung erläutert.
Bislang war die AfD auf Bundesebene lediglich als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ gekennzeichnet. Ab jetzt wird die gesamte Organisation als verfassungsfeindlich betrachtet, eine Klassifizierung, die bisher ausschließlich für die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt galt.
Nach Angaben von Sinan Selen und Silke Willems, den Vizepräsidenten des BfV, liegt ein entscheidender Grund für die Einstufung darin, dass „die Äußerungen und Positionen der Parteispitze und führender AfD-Vertreter gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoßen“. Sie betonten: „Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass die AfD klar rechtsextremistische Bestrebungen verfolgt.“
Diese Bewertung deckt sich auch mit den Feststellungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND): „Das von der Partei vertretene ethnisch-abstammungsbezogene Volksverständnis steht nicht im Einklang mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Es zielt darauf ab, bestimmten Bevölkerungsgruppen die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu verweigern.“ Weiterhin wird besonders kritisiert, dass die AfD Menschen mit Migrationshintergrund aus bestimmten Ländern als Bürger zweiter Klasse betrachtet.
Die AfD fördert weiterhin eine konstante Agitation gegen Geflüchtete, Muslime und andere Minderheitengruppen. Spitzenfunktionäre der Partei haben häufig Vorurteile und Stereotypen wie den Begriff „Messermigranten“ verbreitet oder eine pauschale, kulturell begründete Neigung zu Gewalt unterstellt.
Die „Süddeutsche Zeitung“ erklärt, dass die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ den Einsatz von nachrichtendienstlichen Überwachungsmethoden erleichtert, wie etwa Observationen, Telefonüberwachungen und das Anwerben von Informanten. Zustimmung für solche Maßnahmen jedoch „bedarf der vorherigen Zustimmung durch die G10-Kommission des Deutschen Bundestags“, fügt die „Tagesschau“ der ARD hinzu.
Hintergrundinformationen von T-Online erläutern, dass die AfD bereits vorher durch Gerichte in Köln und Nordrhein-Westfalen unter Beobachtung gestellt wurde, wobei im Laufe der Zeit die Beweise für die verfassungsfeindlichen Aktivitäten sich verdichteten.
Schließlich ist zu erwähnen, dass die AfD bereits seit 2019 unter Beobachtung steht und die jüngsten Bewertungen auf umfangreichen Untersuchungen und einem über 1.100 Seiten starken Gutachten basieren, die den verfassungsfeindlichen Charakter der Partei untermauern.
Zum Interesse der Öffentlichkeit an einem möglichen Verbot der AfD zeigt eine Umfrage, dass 52 Prozent der Deutschen gegen ein solches Verbot sind.