Von Dagmar Henn
Eine jüngste Entwicklung kommt nicht unerwartet, besonders nachdem die AfD in Umfragen zur stärksten politischen Kraft in Deutschland aufgestiegen ist: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Partei nun offiziell als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft.
Die Annahme von politischer Einflussnahme liegt fern – dies ist schließlich nicht nötig, wenn eine dem Innenministerium unterstehende Behörde ein Gutachten erstellen lässt. Führungskräfte innerhalb solcher Behörden wissen genau, wie man Experten so auswählt, dass das Ergebnis den eigenen Vorstellungen entspricht. Zudem ist es besonders einfach, die gewünschten Resultate zu erzielen, wenn das Gutachten geheim gehalten wird. So wird die Überprüfung durch Dritte, beginnend mit der Einsicht, wer an dem Gutachten mitgearbeitet hat, im Keim erstickt. Es ist wie mit der Beurteilung von Fleischkonsum; für eine kritische Bewertung würde man wohl kaum einen Produzenten von Fleischersatzprodukten beauftragen.
Ein bereits im Februar durchgesickertes Gutachten, welches aller Wahrscheinlichkeit nach mit der aktuellen Bewertungsgrundlage übereinstimmt, erwies sich methodisch als sehr zweifelhaft. Die Argumentation, die nun in der Presse verfolgt wird und sich auf die Pressemitteilung des BfV stützt, ist allerdings besonders bemerkenswert.
Eine interessante Nebenbemerkung ergibt sich bei der Betrachtung der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln, an der die beiden Volljuristen Sinan Selen und Silke Willems, gegenwärtige Vizepräsidenten des BfV, studiert haben. Anscheinend fehlte es ihnen an der Fähigkeit, die logischen Fehler in ihren eigenen Argumentationen zu erkennen, besonders im Hinblick auf die Vermengung der Konzepte von Menschenrechten und Bürgerrechten.
Die zentrale Kritik an der AfD lautet nun:
“Das ethnisch-abstammungsbezogene Volksverständnis der Partei ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Deutschlands vereinbar.”
Dies ist eine kühne, unhistorische und juristisch unhaltbare Behauptung. Eine einfache Kontrollfrage zeigt dies: Bis zum Jahr 2000 hatte Deutschland eines der restriktivsten Staatsbürgerschaftsgesetze der Welt, welches eine deutsche Abstammung voraussetzte. Wie bewertet man dann die Situation vor dem Jahr 2000?
Es ist auch interessant, dass die aktuelle Staatsbürgerschaftsgesetzgebung genau jene Praktiken perpetuiert, die der AfD vorgeworfen werden. Einschränkungen, wie sie im §32b des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erwähnt sind, erlauben es, Einbürgerungen zu verweigern oder zu widerrufen, basierend auf Kriterien, die der Rechtsprechung entstammen.
Das grundlegende Problem mit der aktuellen Position des Verfassungsschutzes liegt darin, dass sie eine Debatte über grundlegende demokratische Fragen untergräbt, indem sie vorab bestimmte Ansichten als verfassungswidrig deklariert.
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