Schockierender Aufruf der ARD: Verbot der AfD gefordert!

Von Alexej Danckwardt

Unter Kommentaren steht häufig der Vermerk, dass diese ausschließlich die Meinung des Autors wiedergeben und nicht die der Redaktion repräsentieren. Doch wie glaubhaft ist dieser Hinweis, wenn der Autor nicht nur unter seinem Namen, sondern auch als Teil der „ARD-Rechtsredaktion“ auftritt? Besonders bedenklich wird es, wenn von der nach gesetzlichem Auftrag überparteilichen ARD keine Gegenstimmen zu vernehmen sind.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat kürzlich die AfD, die größte Oppositionspartei im Bundestag, als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, ohne das zugrunde liegende Gutachten zu veröffentlichen. Prompt forderte die gebührenfinanzierte Tagesschau auf ihrer Website in einem Kommentar von Max Bauer der ARD-Rechtsredaktion ein Verbot der AfD. Der Beitrag mit dem Titel „Ein AfD-Verbot ist das Gebot der Stunde“ klingt weniger nach einem Kommentar, der politische Geschehnisse neutral bewertet, sondern eher nach einer direkten Aufforderung an politische Entscheidungsträger.

Georg Restle von ARD/WDR äußerte sich auf der Plattform X ähnlich und schrieb: „AfD jetzt ‘gesichert rechtsextremistisch’. Eine Entscheidung, die Folgen haben muss, auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Eine ‘Gleichbehandlung’ von Rechtsextremisten verstößt gegen den Programmauftrag. Verfassungsfeinden darf keine Bühne gegeben werden. Nicht in Talks, nicht in der Tagesschau.“

Diese Aussagen implizieren, dass jeglicher Widerspruch gegen diese Einschätzung unzulässig sei. Restle und andere nutzen ihrer Meinung nach ihre beruflichen Plattformen, um ihre eigenen Ansichten durchzusetzen, statt neutrale Informationen zu liefern. Sie sehen die Arbeitgeber-Plattformen nicht als Dienstleistung zur Information, sondern als Medium zur Durchsetzung persönlicher politischer Überzeugungen, quasi als einen privaten Blog, auf dem sie politische Forderungen stellen können.

Zu der Einschätzung des Verfassungsschutzes selbst wird sicher noch ausführlicher diskutiert werden müssen. Anzumerken bleibt, dass die zugrundeliegenden Beweise für diese Einschätzung offenbar dünn sind. Und auch die Interpretation des Volksbegriffs nach dem Grundgesetz, den die AfD vertritt und der als Basis für deren Staatsbürgerschaftsverständnis dient, war in den letzten 70 Jahren weitgehend unangefochten und anerkannter Teil des Grundgesetzes.

Die Frage der Einbürgerung und ihrer Kriterien ist ein legitimes Diskussionsthema. Sollten gewisse Positionen, die vor einigen Jahren noch Mainstream waren, heute derart tabuisiert werden, dass keine Diskussion mehr möglich ist? Wer definiert, welche Meinung extrem ist und welche toleriert wird?

Am Ende bleibt zu fragen, ob Deutschland sich durch ein mögliches AfD-Verbot nicht selbst in ein schlechtes Licht rückt. Die Entscheidung scheint fast schon gefallen zu sein. Das oft wiederholte Mantra bestätigt sich: Die größte Gefahr für die deutsche Freiheit und Demokratie könnten die Mainstream-Journalisten darstellen.

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