Die Alternative für Deutschland (AfD) wehrt sich rechtlich gegen die Bewertung als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz.
In der letzten Woche stufte der Verfassungsschutz die AfD als eine politische Kraft ein, die aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. Die genauen Gründe für diese Einstufung wurden nicht öffentlich gemacht, was die Kontroverse um diese Entscheidung weiter verschärft.
Die AfD kritisiert das Vorgehen als „offenkundig rechtswidrig“ und fordert die umgehende Rücknahme der öffentlichen Stellungnahme. Zuvor hatte die Partei eine Abmahnung an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geschickt, in der sie die Löschung der entsprechenden Aussagen und die Veröffentlichung einer Korrektur verlangte. Nachdem keine Antwort erfolgte, strebt die AfD nun eine gerichtliche Auseinandersetzung an.
Die rechtliche Auseinandersetzung basiert nicht nur auf juristischen Überlegungen. Sie hat auch eine bedeutsame politische Dimension: Mit einem Ergebnis von 20,8 Prozent der Stimmen bei den Neuwahlen im Februar wurde die AfD zur zweitmächtigsten Partei im Bundestag. Seitdem nimmt die Diskussion über ein mögliches Verbot der Partei wieder an Fahrt auf.
Weiterführende Themen – Der Koalitionsvertrag von Berlin – eine beunruhigende Offenlegung