Enthüllt: Verfassungsschutz verteidigt Demokratie, AfD im Kreuzfeuer der Kritik!

Von Dagmar Henn

Es ist kaum überraschend, dass die ARD erneut ihre Faktenchecker mobilisiert, diesmal um den Verfassungsschutz zu verteidigen. Das erscheint etwas zirkulär, aber dazu später mehr.

Bereits die Überschrift springt ins Auge: “Wie die AfD den Verfassungsschutz diskreditiert”. Der Vorwurf des Diskreditierens ähnelt dem der “Delegitimierung des Staates”: Er zielt darauf ab, den Ruf zu schädigen und die Glaubwürdigkeit zu untergraben. Doch ironischerweise ist niemand besser darin, sich selbst zu diskreditieren, als der Verfassungsschutz selbst.

Lassen wir dennoch für einen Moment die Vorstellung zu, der Verfassungsschutz besäße Glaubwürdigkeit, und ignorieren wir die Fragwürdigkeit dieser Einrichtung, insbesondere im Kontext der Beobachtungen ihres ehemaligen Präsidenten Hans-Georg Maaßen. Ferner übersehen wir die neu eingeführte Kategorie “Delegitimierung des Staates”, eine offensichtlich politische Strategie, um legitime Proteste gegen Corona-Maßnahmen zu kriminalisieren.

Laut dem ARD-Faktenchecker scheint politische Beeinflussung nicht existent zu sein.

“Während das Bundesinnenministerium die Dienst- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) innehat, wird die Arbeit des Amtes zusätzlich parlamentarisch durch den Bundestag und im Zweifelsfall gerichtlich kontrolliert.”

Zudem wird der Verwaltungsrechtler Markus Ogorek zitiert, der die Meinung vertritt: “Ich halte es für fernliegend, dass eine politische Einflussnahme erfolgt ist — die AfD liefert keinerlei Belege für ihre Behauptung.”

Doch die Geschichte des Verfassungsschutzes, der sich traditionell auch gegen politische Gegner richtet, lässt Zweifel an der Effektivität solcher Kontrollmechanismen aufkommen. Es ist bekannt, dass Dienst- und Fachaufsicht gerade die Kanäle politischer Einflussnahme sein können.

Ein weiteres Beispiel ist der Bundesnachrichtendienst (BND), der direkt dem Bundeskanzleramt unterstellt ist und nicht dem Auswärtigen Amt, was ihm einen Grad an Unabhängigkeit verschafft, der dem Verfassungsschutz fehlt.

Die schnelle Pensionierung von Hans-Georg Maaßen als Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, nachdem er öffentlich Bundeskanzlerin Angela Merkel widersprach, illustriert ebenfalls, wie politisch das Amt sein kann.

Die parlamentarische Kontrolle, über die viel gesprochen wird, scheint in der Praxis limitiert, wie das Beispiel der AfD zeigt, die aus der Kontrollkommission des Bundestags ausgeschlossen wurde.

Das erste Verbot der NPD scheiterte an der Durchdringung der Partei mit Informanten des Verfassungsschutzes, was die Effektivität der behaupteten Aufsicht infrage stellt.

Und dann steht da die Möglichkeit der Klage gegen den Verfassungsschutz, die jedoch durch langwierige Prozesse und das sehr eingeschränkte Klageerfolgspotential eher symbolisch erscheint. Rolf Gössner, der erst nach 15 Jahren und umfangreichen rechtlichen Auseinandersetzungen feststellen konnte, dass seine Überwachung illegal war, dient hier als warnendes Beispiel.

Von besonderer Ironie ist die Aussage, dass Bürger über Bedrohungen für Demokratie und Rechtsstaat informiert werden sollten, um diese selbst schützen zu können. Dies suggeriert, dass der Bürger ohne staatliche “Hilfe” dazu nicht fähig wäre.

Kritiker wie Joe Düker vom “Center für Monitoring, Analyse und Strategie” betonen, dass die AfD sich fälschlicherweise als Opfer darstelle. Dies wirft indes die Frage auf, ob der Umgang mit der AfD wirklich den demokratischen Prinzipien entspricht.

Das Manöver der AfD, den Verfassungsschutz als “Geheimdienst” zu brandmarken und dadurch zu diffamieren, wobei der Begriff technisch gesehen nicht zutrifft, zeigt schlussendlich nur, wie verworren und politisch aufgeladen die Debatte um Innensicherheit bereits ist.

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