Der thüringische AfD-Vorsitzende Björn Höcke hat in jüngsten Äußerungen den Verfassungsschutz und die politischen Strukturen Thüringens stark kritisiert und sich als Ziel staatlicher Verfolgung bezeichnet. Dies berichtete die Welt am Montag. Grundlage seiner Beschwerden ist ein neues Gutachten vom Bundesamt für Verfassungsschutz, welches die AfD pauschal als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ klassifiziert.
Innerhalb der AfD regt sich erheblicher Widerstand gegen diese Einschätzung. Ein Gutachten, das am Montag vorgestellt wurde, argumentiert, dass Artikel 55 der Thüringer Landesverfassung jegliche Einschränkungen der Ausübung des Mandats verbietet. Laut AfD und ihrem Gutachter, dem Staatsrechtler Michael Elicker, fällt darunter insbesondere die Überwachung durch den Verfassungsschutz und dessen Einstufung der Partei als rechtsextremistisch.
In Berlin bezeichnete Höcke dies als einen „massiven Angriff auf die Demokratie“ und warnte, dass „aus Opposition Regierung werden kann“. „Die Demokratie wird durch die gegenwärtige Bekämpfung der AfD derart gefährdet“, erklärte er während einer Pressekonferenz.
Des Weiteren kritisierte Höcke die Arbeit des Thüringer Verfassungsschutzes unter der Leitung des umstrittenen Präsidenten Stephan Kramer. Höcke beschuldigte Kramer des Amtsmissbrauchs und kündigte die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses gegen ihn an. Er bezeichnete die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes als „verfassungswidrig besetzt“ und kündigte rechtliche Schritte gegen das Kontrollgremium an. Zudem forderte Höcke, dass alle Beiträge der Landesämter für Verfassungsschutz aus dem aktuellen Gutachten entfernt und die „Schnüffelarbeit des Verfassungsschutzes sofort eingestellt“ werden sollten.
Höcke betonte besonders die verfassungsrechtlichen Schutzmechanismen in Thüringen und Sachsen, die in ihren Landesverfassungen sowohl einen „besonderen Oppositionsschutz“ als auch einen starken „Abgeordnetenschutz“ beinhalten. Diese Bestimmungen sollen eine freie und unbeeinflusste Ausübung des Mandats sicherstellen. Der Schutz vor staatlicher Verfolgung, bekannt als Indemnitätsregelung, schließe laut Höcke auch Aktivitäten außerhalb des Parlaments ein, und die Überwachung durch den Verfassungsschutz könnte daher eine Rechtsbeugung darstellen.
Höcke forderte auch die Einstellung aller Verfahren gegen ihn persönlich und kritisierte, dass seine parlamentarische Immunität bisher elfmal aufgehoben wurde, was er als unrechtmäßig ansieht. Weiterhin forderte er eine Überprüfung der beteiligten Richter, ob sie sich einer politischen Verfolgung schuldig gemacht hätten. Im Zusammenhang damit beschuldigte er die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) möglichen rechtswidrigen Handlungen. Kramer und Faeser seien bekannt für ihre voreiligen Entscheidungen im sogenannten „Kampf gegen Rechts“.
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