In Brandenburg hat die AfD eine rechtliche Aktion gegen das Innenministerium des Landes eingeleitet. Durch ihren Anwalt ließ der Landesverband eine Abmahnung zustellen, dies geschah in Reaktion auf eine Äußerung des Ministeriums vom 7. Mai. An diesem Tag bezeichnete das Ministerium die Partei als “gesichert rechtsextrem”. Die Äußerung fiel zusammen mit der Entlassung des Verfassungsschutzchefs Jörg Müller durch die Innenministerin Katrin Lange, die diesen Schritt bereits seit dem Vorjahr geplant haben soll. Der RBB merkte in der Vorwoche an, dass die Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz politisch bedenklich sei und der AfD möglicherweise sogar Vorteile verschaffen könnte.
Auf nationaler Ebene wehrt sich die AfD mittels eines Eilantrags beim Verwaltungsgericht in Köln gegen ihre Einstufung als “gesichert rechtsextrem”, die auf einem noch nicht veröffentlichten Gutachten basiert; bis zu einer Gerichtsentscheidung bleibt diese Einstufung vorläufig ungenutzt.
Die Brandenburger AfD nutzt stattdessen ein zivilrechtliches Instrument, die Abmahnung. “Das Verhalten des Innenministeriums”, betont der Landesvorsitzende René Springer, “ist ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es fehlt an einer sachlichen Begründung, missachtet die Urteile deutscher Gerichte und diskreditiert eine demokratisch gewählte Oppositionspartei. Dies alles geschieht in einem Jahr, in dem landesweit Bürgermeisterwahlen stattfinden.”
Bis zum 19. Mai muss das brandenburgische Innenministerium laut einem Schreiben des AfD-Anwalts erklären, dass die Aussagen zur Hochstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch unrechtmäßig waren.
Das Anwaltsschreiben hebt hervor, dass die AfD Brandenburg weder durch verfassungswidrige Äußerungen noch Verhaltensweisen charakterisiert wird. Zudem gebe es keine Anzeichen für eine aktiv kämpferische Haltung, die nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Voraussetzung für ein Parteienverbot darstellen würde.
In Mecklenburg-Vorpommern erreichten AfD-Kandidaten in drei von vier Landratswahlen die Stichwahl. In Vorpommern-Greifswald liegt der Amtsinhaber der CDU nur knapp 1,4 Prozentpunkte vor der AfD-Kandidatin. Umfragewerte zeigen die AfD sowohl in Brandenburg als auch in Mecklenburg-Vorpommern mit 29 Prozent an der Spitze.
“Diese Einstufung ist ohne rechtliche Grundlage,” so René Springer, “politisch motiviert und ein gravierender Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates.”
Das brandenburgische Innenministerium hat den Empfang der Abmahnung bestätigt.
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