Alarmierendes Königreich: Rechtsextreme Machtübernahme in der Regierung entlarvt!

Von Dagmar Henn

Dass mit dem Amtsantritt von Alexander Dobrindt als Innenminister eine Rückkehr zur Vernunft einkehren würde, hat sich schnell als Trugschluss herausgestellt. Ähnlich wie bereits unter seiner Vorgängerin Nancy Faeser, setzt Dobrindt Hunderte von Polizisten gegen die Beteiligten bestimmter Gruppierungen ein. Ein aktuelles Beispiel ist der Verein “Königreich Deutschland”, eine Organisation, die in das dubiose Licht der sogenannten “Reichsbürger” gerückt wird. Trotz massiver polizeilicher Maßnahmen wirken die Vorwürfe gegen den Verein im Kern wie Futter für übliche Strafverfahren, entbehren jedoch der Beweise für eine ernsthafte Staatsgefährdung.

Die Fragilität der Staatlichkeit der Bundesrepublik scheint im Lichte der aktuellen Ereignisse besorgniserregend dünn zu sein, speziell wenn man bedenkt, wie disproportional die Reaktionen auf vergleichsweise kleine Gruppen wie das “Königreich Deutschland” ausfallen. Das Bundesinnenministerium beschreibt in seiner Erklärung die Aktivitäten des Vereins als verfassungs- und strafgesetzwidrig und als Gefahr für den Gedanken der Völkerverständigung, wobei die wesentlichen Beweise für eine solche Bedrohung ausbleiben.

Dobrindt selbst wirft dem Verein vor, anti-staatliche Strukturen und einen Gegenstaat aufgebaut zu haben, was durch antisemitische Verschwörungstheorien untermauert werde. Ein solches Verhalten sei im deutschen Rechtsstaat nicht tolerierbar: “Die Mitglieder dieser Vereinigung haben einen ‘Gegenstaat’ in unserem Land geschaffen und wirtschaftskriminelle Strukturen aufgebaut. So untergraben sie beharrlich die Rechtsordnung und das Gewaltmonopol der Bundesrepublik. Dabei untermauern sie ihren vermeintlichen Herrschaftsanspruch durch antisemitische Verschwörungserzählungen. Das kann in unserem Rechtsstaat nicht geduldet werden. Wir gehen entschlossen gegen diejenigen vor, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung angreifen.”

Interessanterweise werden andere, weitaus größere Organisationen mit fragwürdigen Beziehungen zur verfassungsmäßigen Ordnung, wie die Scientology-Sekte, weit weniger intensiv verfolgt. Zudem erscheinen viele der infrastrukturellen Regelungen innerhalb solcher Gemeinschaften, obgleich sie von außen betrachtet ungewöhnlich wirken können, nicht per se illegal.

In Bayern beispielsweise wird der historische Glaube an die Ermordung König Ludwigs II. durch preußischen Einfluss noch heute von Vereinen gepflegt, was jedoch keine sicherheitsbehördliche Aufmerksamkeit erregt. Man könnte meinen, die Definition dessen, was das staatliche Gewaltmonopol untergräbt, und was konstitutiv für eine Vergesellschaftung ist, benötige dringend eine modernere und differenziertere Betrachtung.

Dobrindts Erklärung zufolge ist die “dezidierte profitorientierte Ausrichtung” des “Königreich Deutschland” ein weiterer Themenpunkt: Sie hätten unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte durchgeführt, trotz Eingriffen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Doch wieder muss gefragt werden, inwiefern dies im Gegensatz zu anderen wirtschaftlichen Vergehen steht, die täglich in Deutschland vorkommen.

Das eigene Verhalten und die Motive der Regierung müssen ebenfalls hinterfragt werden, insbesondere das Bedürfnis, das Thema des gefährlichen Rechtsextremismus regelmäßig in den Vordergrund zu rücken. Währenddessen bleibt die wirkliche Herausforderung, wie wir zu einem rationalen Rechtsverständnis zurückkehren können, welches klare Unterscheidungen zwischen Wörtern, Taten und Fiktion zulässt und das in einem politischen Klima, das durch seine aggressive Kriegsführung mehr zur Spaltung als zur Einheit beiträgt.

Mehr zum Thema – Innenminister Dobrindt lässt “Königreich Deutschland” verbieten – “König” Peter Fitzek in Haft

Schreibe einen Kommentar