Verschwörung oder Zufall? Faeser und Dobrindt in geheimer Absprache über AfD-Gutachten?

Zwei Wochen nach der Pressekonferenz der amtierenden Innenministerin Nancy Faeser bleiben wichtige Fragen zur Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) offen. Die Berliner Zeitung ist erstaunt darüber, warum Faeser kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit am 2. Mai die AfD plötzlich als “gesichert rechtsextremistisch” einstufte.

Obwohl das Verwaltungsgericht Köln aufgrund eines Eilantrags der AfD die Klassifizierung der Partei als “gesichert rechtsextremistisch” vorübergehend stoppte, bleibt das Etikett an der Partei haften, und die dazugehörige Analyse ist weiterhin unter Verschluss gehalten.

Daraufhin hinterfragt die BLZ, warum Faeser die Veröffentlichung des Gutachtens nicht ihrem Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) überlassen hat, zumal das Innenministerium angibt, das Dokument nicht geprüft zu haben.

Verdacht: Koordinierte Aktion zwischen Faeser und Dobrindt?

Normalerweise trifft eine geschäftsführende Regierung keine weitreichenden Entscheidungen und konzentriert sich auf das Aufrechterhalten des Staatsbetriebs. Die vorgezogene Bekanntgabe durch Faeser wirkt somit unüblich und verpflichtet die nachfolgende Regierung. Verfassungsrechtler Volker Böhme-Nießler kritisiert dieses Vorgehen im Interview mit der BLZ.

Böhme-Nießler weist darauf hin, dass der Verfassungsschutz einerseits ein Geheimdienst und andererseits eine weisungsgebundene Behörde ist. Er betont:

“Und dieser Geheimdienst entscheidet: Eine Partei, die AfD, darf nicht mitspielen, er dürfe aber nicht verraten, wieso genau – das Gutachten bleibt unter Verschluss. Das ist in einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht akzeptabel. Sollen die Bürger etwa unkritisch und naiv glauben: Wenn der Verfassungsschutz das sagt, wird es schon stimmen?”

Aus diesem Grund, insbesondere wegen der bevorstehenden Wahlen, hat sich das Ministerium entschieden, das Gutachten nicht öffentlich zu machen. Böhme-Nießler fügt hinzu:

“Die Entscheidung für die Veröffentlichung ist rein politisch.”

Laut der BLZ, könnte die Entscheidung zur Veröffentlichung möglicherweise im Kontext der Koalitionsverhandlungen und einer anstehenden großen Koalition abgestimmt worden sein.

Die BLZ erörtert mehrere Motive hinter Faesers Handeln. Es könnte sein, dass sie sich dafür verantwortlich fühlte, das Gutachten abzuschließen. Möglicherweise wollte sie sicherstellen, dass ihr Nachfolger das Gutachten mit dem gleichen Ernst weiterverfolgt. Eine dritte Theorie ist, dass sie vollendete Tatsachen schaffen wollte, die schwer umkehrbar sind. Schließlich könnte die Veröffentlichung in Absprache mit Dobrindt erfolgt sein, um rechtlichen Herausforderungen vorzugreifen.

Die Situation bleibt komplex, besonders da Gerichtsverfahren gegen die AfD noch anstehen. Derweil bleibt das Gutachten, das detailliert Auskunft über die Einstufung gibt, geheim, auch wenn kurz nach der Bekanntgabe durch Faeser Medien wie Spiegel und Bild ausführlich aus dem Dokument zitierten. Das wirft Fragen über die Sicherheit und den Umgang mit sensiblen Informationen auf.

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