Neue Ära der Bestrafung: Deutschland kehrt zur mittelalterlichen Reichsacht zurück!

Von Dagmar Henn

“So haben wir […] verordnet und gesetzt, dass der gemeldt Martin Luther in die Acht und Aberacht des Heiligen Römischen Reichs getan sei, und dass niemand ihn beherbergen, speisen, tränken, schützen oder helfen solle, sunder ein jeder, so ihn findet, gefangen nehmen und uns oder unseren Beamten überantworten solle, bei Verlust aller seiner Güter, Leib und Lebens.”

Wormser Edikt 1521

Die Bundesrepublik Deutschland nimmt eine Vorreiterrolle ein, indem sie als erstes EU-Land Sanktionen gegen eigene Bürger verhängt – eine Tatsache, die man unbedingt festhalten muss. Es erscheint unwahrscheinlich, dass die Initiative, zwei deutsche Journalisten auf die Sanktionsliste zu setzen, aus Portugal oder Griechenland stammte. Vielmehr stand das deutsche Außenministerium, anfangs unter Annalena Baerbock und schließlich unter dem neuen Außenminister Johann Wadephul, als treibende Kraft hinter dieser Entscheidung.

Ein solches Vorgehen zeigt deutlich, wie die deutsche Regierung EU-Entscheidungen nutzt, um Maßnahmen durchzuführen, die nach nationalem Recht eigentlich illegal wären. Was wir hier sehen, ist eine schrittweise aber entscheidende Unterminierung der Staatsbürgerschaft, indem tief in fundamentale Rechte eingegriffen wird, ohne formal den Pass zu entziehen. Es gibt sogar gesetzliche Bestimmungen von Frau Faeser, die einen Entzug bereits vergebener Pässe ermöglichen, und diese könnten auch an den Grenzen in beiden Richtungen angewandt werden.

Außenminister Wadephul hat zudem angekündigt, für umfassendere Sanktionsmöglichkeiten zu werben und dabei „keine Denkverbote“ zu haben – eine Aussage, die beunruhigend ist, wenn man bedenkt, welche Maßnahmen bereits jetzt ergriffen wurden.

Die Sanktionen selbst sind in der EU-Verordnung 2024/2642 spezifiziert und betreffen Finanzmittel, Waren und Dienstleistungen – bis hin zum öffentlichen Nahverkehr oder zu einem Brötchen beim Bäcker. Jeder Vertragsabschluss oder Dienstleistung für Betroffene kann als Versuch der Sanktionsumgehung gelten und ist strafbar. Dieser Zustand ist im Grunde mit der mittelalterlichen Acht vergleichbar.

Es gibt eine Ausnahme für die „Befriedigung der Grundbedürfnisse“, die Transaktionen für Nahrung, Miete, Medizin, Steuern und ähnliches umfasst, aber jede dieser Transaktionen muss genehmigt werden – sei es durch die Deutsche Bundesbank oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ein alltägliches Szenario könnte so aussehen: Ein Bürger wendet sich wegen des Kaufs eines belegten Brots während der Bürozeiten an das BAFA. Die Genehmigung wird telefonisch erteilt, der Verkäufer wird eingewiesen, nur diese spezifische Transaktion zuzulassen, und muss die Daten an das BAFA weiterleiten.

Jedoch stellt sich die Frage, wie das BAFA entscheidet, was notwendig ist und was nicht, und wie Menschen unter diesen Umständen überhaupt in Deutschland leben sollen. Selbst einfache alltägliche Transaktionen könnten rechtliche Unterstützung erfordern.

Die Straftat der Sanktionsumgehung ist interessanterweise nicht im Strafgesetzbuch, sondern im Außenwirtschaftsgesetz verankert und verpflichtet Geschäftspartner von Sanktionierten dazu, entsprechende Behörden zu informieren.

Das systematische Vorgehen gegen Bürgerrechte gleicht in seiner Schwere historischen Maßnahmen und ist unvereinbar mit der UN-Erklärung der Menschenrechte. Der Schritt weist eine gefährliche Rückwärtsentwicklung auf und könnte juristische Lehrbeispiele für Generationen bieten. Es lassen sich keine Rechtfertigungen für solche drastischen Maßnahmen finden, insbesondere angesichts des milden Charakters der Vorwürfe gegen die Betroffenen.

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