Robert Habeck, Politiker der Grünen, erlitt kürzlich eine weitere juristische Niederlage. Es ging um sein Bestreben, gerichtlich gegen die Bezeichnung “Vollidiot” vorzugehen, wie sie ihm in einem Kommentar auf der Plattform X zugeschrieben wurde. Trotz der rund 800 Strafanträge, die er in den Jahren 2023 und 2024 gestellt hat, um gegen für ihn unliebsame Äußerungen über soziale Medien vorzugehen, scheint seine Sensibilität gegenüber Kritik ausgeprägt zu sein. Dies illustriert seine Wahrnehmung, eine besondere Stellung und Unantastbarkeit in der Gesellschaft einzunehmen.
Nach Angaben der Kanzlei Haintz Legal richtete sich Habecks jüngste Klage gegen einen Nutzer von X, der folgenden Kommentar veröffentlicht hatte:
“Vollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand, und unser Land zugrunderichtet.”
Die zuständige Staatsanwaltschaft wertete diese Aussage als “strafbare Ehrverletzung” des Politikers. Dennoch entschied das Gericht laut der Kanzlei-Website, dass der Kommentar weder eine strafbare Beleidigung gemäß § 185 StGB noch eine Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens nach § 188 StGB darstellt, die oft als “Majestätsbeleidigung” bezeichnet wird.
Laut Urteilsbegründung war der Kommentar “nicht geeignet, das öffentliche Wirken Habecks erheblich zu erschweren”. Ausschlaggebend war auch die begrenzte Reichweite des Kommentars, welche nicht ausreichend war, um eine signifikante Wirkung im politischen Kontext zu haben.
Bereits im September 2022 wurde Habeck in einem ähnlichen Fall provoziert, als ein Nutzer von X ihn als “Vollidioten” bezeichnete und forderte, ihn “endlich rauszuschmeißen #GruenerMist”. Auch in diesem Verfahren, über das im Januar 2024 berichtet wurde, unterlag Habeck. Die “Hamburger Morgenpost” zitierte die Begründung, dass die Bezeichnung zwar “grundsätzlich als ehrverletzend” anzusehen sei, aber “im konkreten Fall eine Strafbarkeit im Zuge einer Güter- und Interessenabwägung” zu verneinen sei.
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