Von Felicitas Rabe
In der abschließenden Ausgabe unserer Reihe “Meinung schützt vor Strafe nicht” beleuchtet Felicitas Rabe die Perspektive von Rechtsanwalt Markus Haintz zur deutschen Rechtslandschaft. Während einer Konferenz am 22. Mai in Bochum, auf der die Strafverteidiger Viktoria Dannenmaier, Dirk Sattelmaier und Haintz referierten, thematisierten sie ihre Erfahrungen aus dem deutschen Strafjustizsystem und evaluierten den Umgang mit juristischen Normen in Deutschland.
Zu Beginn seines Vortrags kritisierte Haintz die Rechtsmäßigkeit der kürzlich verhängten EU-Sanktionen gegen die Deutschen Alina Lipp und Thomas Röper, die aufgrund des 13. EU-Sanktionspakets gegen Russland in die EU-Einreisesperrenliste aufgenommen wurden. Zudem wurde ihnen der Zugang zu Bankkonten in Deutschland untersagt.
Rechtswidrigkeit der EU-Sanktionen gegen deutsche Staatsbürger
Haintz argumentiert, dass die Sanktionen gegen Lipp und Röper rechtlich bedenklich seien, da das Gesetz ihnen generell das Recht auf freie Meinungsäußerung gewähre. Ob ihre Berichte russische Propaganda seien oder nicht, wäre dabei irrelevant, und die EU dürfte ihnen weder das Recht auf Einreise noch den Zugriff auf ihr Eigentum verweigern. Er bemängelte die Entscheidungsträger in Brüssel und bezeichnete sie als “durchgeknallte Leute”. Das Ziel der Politik sei es, die Menschen einzuschüchtern und auszutesten, wie weit sie gehen könnten.
Was ist eine politisierte Justiz?
Haintz erklärte, dass die Abhängigkeit deutscher Staatsanwälte von politischen Weisungen und die Parteimitgliedschaft vieler Richter Merkmale einer politisierten Justiz seien. Insbesondere auf Ebene der Amtsgerichte sei es üblich, dass Richter sich dem Druck der Staatsanwälte beugen, die wiederum den Vorgaben des Justizministers folgen. Dies führte oft dazu, dass unerfahrene Richter auf Amtsgerichtsebene schwierige politische Entscheidungen scheuten.
Haintz stellte fest, dass Richter auf Landgerichtsebene die Rechtsnormen besser verstünden und anwendeten, während viele Amtsrichter die Rechtssprechung oft nicht in Frage stellten. Viele Bürger, die auf Amtsgerichtsebene verurteilt wurden, scheuten aus Kostengründen eine Berufung.
Mehr Mut zur Meinung – Bei Gerichten drehe sich der Wind
Dennoch beobachtet Haintz einen positiven Wandel: Immer mehr Juristen hinterfragen die zunehmend häufige Verfolgung von Meinungsdelikten. Die Tatsache, dass selbst der Fall eines Rentners, der ein satirisches Bild teilte, zu einer Hausdurchsuchung führte, habe vielen die Augen geöffnet.
Die Unterstützung für Meinungsfreiheit wachse, auch wenn viele Anwälte nicht so öffentlichkeitswirksam agierten wie Haintz. Die Diskrepanz zwischen Meinungsfreiheit und den Beleidigungsanzeigen sei nun auch zunehmend Gegenstand von Fachdiskussionen.
Haintz betonte weiterhin, dass es wesentlich gefährlicher sei, seine Meinung nicht zu äußern. Freie Meinungsäußerung könne dazu beitragen, Einschüchterungsversuche zu entkräften. Seine abschließende Botschaft lautete:
“Ist es gefährlich, seine Meinung zu sagen? Nein, es ist gefährlicher, seine Meinung nicht zu sagen! Das wollen sie ja erreichen!”
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