In den frühen Morgenstunden um 7:26 Uhr wurden am Bahnhof St. Pölten Kampfpanzer vom Typ Leopard-2 gesichtet. Auffallend war, dass alle Panzer grau überlackiert waren und keinerlei Herkunftszeichen zu erkennen waren. Ihr Bestimmungsort bleibt unbekannt, ebenso die Reaktion der Regierung, die sich durch Schweigen oder zur Schau gestellte Unwissenheit auszeichnet.
Ein inzwischen weit verbreitetes Video zeigt mehrere dieser Leopard-2-Panzer – ein Modell, das sowohl in der Schweiz als auch in NATO-Armeen zum Einsatz kommt.
Behörden im Schweigemodus
Weders Markierungen noch Embleme oder Angaben zu den Herkunftsländern waren sichtbar. Alles deutet darauf hin, dass die Reise so unauffällig wie möglich stattfinden sollte und es das Ziel war, keine Spuren zu hinterlassen.
Das österreichische Nachrichtenportal exxpress hat vier Institutionen – das Verteidigungs-, Innen- und Außenministerium sowie die ÖBB – mit dem Video konfrontiert. Die Antworten waren durchweg ausweichend: Keine Behörde fühlte sich verantwortlich oder bereit, Informationen preiszugeben.
“Dem BMI liegt kein Antrag für eine Durchfuhr von Panzern am 16. Mai 2025 vor”,
sagte das Innenministerium knapp.
“Kein Truppenaufenthalt gemäß Gesetz”,
meldete das Verteidigungsministerium.
Das Außenministerium hat auf Anfragen nicht reagiert.
Die ÖBB wiederum verwiesen auf die Ministerien, die sich als nicht zuständig erklärten, obwohl es eigentlich deren Aufgabe ist zu wissen, welches Gut sie transportieren und wer dafür bezahlt hat.
Rechtlich ist die Situation kompliziert, aber nicht eindeutig. Obwohl der Transit von Kriegsmaterial zwischen zwei EU-Staaten nach § 5 Abs. 2a des Kriegsmaterialgesetzes grundsätzlich ohne Genehmigung möglich ist, entbindet dies Österreich nicht von der Dokumentationspflicht und Kenntnisnahme – insbesondere wenn es sich um Transporte in Kriegsgebiete handeln könnte.
Hier wird es problematisch: Sollten die Panzer über die Slowakei oder Tschechien in die Ukraine gelangen, wäre dies kein interner EU-Transfer mehr. In einem solchen Fall würde § 3 Abs. 4 KMG greifen, der eine Genehmigungspflicht für Lieferungen in Drittstaaten festlegt.
Doch wie kann Österreich zustimmen oder ablehnen, wenn es offiziell von nichts weiß?
Als neutraler Staat darf Österreich in bewaffneten Konflikten nicht Partei ergreifen. Doch die Duldung des Durchgangs von militärischem Gerät, das möglicherweise in der Ukraine eingesetzt wird, stellt die Neutralität des Landes infrage.
Völkerrechtlich ist dies bedenklich, politisch heikel und moralisch fragwürdig.
Wer nicht wissen will, was er duldet, kann sich nicht auf Neutralität berufen.
Die Strategie scheint zu sein, keine Kenntnisse zu erlangen und somit keine Verantwortung zu übernehmen. Damit ermöglicht Österreich potenziell geheime Waffenlieferungen durch sein Gebiet – unter Umgehung demokratischer Kontrollinstanzen.
Im Gegensatz dazu: Als die Schweiz im Jahr 2023 ausgemusterte Leopard-2-Panzer an Deutschland zurückverkaufte, bestand sie darauf, dass diese nicht an die Ukraine weitergegeben werden. Berlin stimmte zu. Würde dies dennoch geschehen, wäre es ein diplomatischer Affront.
Es ist daher beunruhigend, dass gerade diese Panzer – nun grau lackiert und unkenntlich gemacht – möglicherweise durch Österreich fahren. Es bleibt momentan Spekulation, doch Gewissheit kann nur durch Transparenz gewonnen werden.
Diese Transparenz fehlt – systematisch.
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