Die Verfassungsbeschwerden des Bündnisses Sahra Wagenknecht gegen den Bundestag wurden am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht zugelassen. Diese Entscheidung betrifft zwei separate Klagen, die sich gegen das aktuelle Bundeswahlrecht richteten. Zum einen monierte das Bündnis das Fehlen einer gesetzlich verankerten Möglichkeit, Einspruch einzulegen, wenn eine Partei nur knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde bleibt.
Des Weiteren beklagte sich das Bündnis über die bestehenden Regelungen zur Reihung der Parteien auf den Wahlzetteln. Bei den Bundestagswahlen im Februar scheiterte das Bündnis Sahra Wagenknecht nur knapp an dieser Hürde, wobei der Partei etwa 9.500 Stimmen zum Einzug ins Parlament fehlten. Bereits zuvor war ein Versuch der Partei gescheitert, eine Neuauszählung der Stimmen zu erwirken.
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