Die Berliner Zeitung (BLZ) berichtete kürzlich, dass das Berliner Verfassungsgericht entschieden hat, der Berliner Senat müsse die Vornamen der Personen nennen, die unter Messertaten verdächtigt werden. Dieses Urteil kam zustande, nachdem der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar sich an das Gericht gewandt hatte, weil sein Antrag auf parlamentarische Anfrage vom Senat abgelehnt worden war.
Vallendar, der im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt, stellte im Mai 2024 eine Anfrage, um die 20 gängigsten Vornamen von 1.197 deutschen Staatsbürgern zu erfahren, die 2023 bei Messerdelikten als Verdächtige ermittelt wurden. Die Senatsverwaltung für Inneres lehnte diese Anfrage jedoch ab. Sie begründete ihre Entscheidung mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verdächtigen, da eine Identifizierung über den Vornamen durch Suchmaschinen und Künstliche Intelligenz erleichtert werden könnte.
Öffentliches Interesse gegenüber Recht auf Privatsphäre und soziale Stigmatisierung
Vallendar focht die Entscheidung an, da er seine Rechte als Abgeordneter verletzt sah. Er wollte herausfinden, ob es spezifische Bevölkerungsgruppen gibt, die überdurchschnittlich an Messerdelikten beteiligt sind, und suchte entsprechende Erklärungen und Lösungsansätze. Laut der BLZ argumentierte er zudem, dass nach der Beendigung der Erfassung des Migrationshintergrunds deutscher Tatverdächtiger ab 2022 nur der Vorname als Indikator übrig bliebe.
Die Berliner Innenbehörde äußerte hingegen Bedenken, dass die Nennung der Vornamen zur sozialen Stigmatisierung führen und ein „Sozialranking“ entstehen könnte. Es sei fraglich, ob dies zur gesellschaftlichen Diskussion über soziokulturelle Hintergründe beitragen würde, da es zu Fehlinterpretationen verleiten könnte.
Entscheidung des Gerichts
Obwohl die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts knapp ausfiel, bestärkte sie Vallendar in seinen Rechten als Parlamentarier. Die Richter sahen keine Gefahr, dass die Verdächtigen durch die Veröffentlichung der Vornamen identifiziert werden könnten, insbesondere da es um die 20 häufigsten Namen ging. Das Urteil betonte, dass eine Identifikation “nicht ernsthaft in Betracht” käme.
Auch das Argument einer möglichen Abwertung von Personen mit Migrationshintergrund und der daraus resultierenden Wahrnehmung einer „deutschen Staatsbürgerschaft zweiter Klasse“ wurde vom Gericht nicht unterstützt, da die Senatsverwaltung 2024 diese Begründung nicht angeführt hatte.
In einem deutlichen Kommentar nannte Vallendar das Urteil eine „Ohrfeige“ für den regierenden Bürgermeister Kai Wegner und kritisierte die CDU dafür, im Wahlkampf Transparenz bei Täterhintergründen gefordert, dann aber diese in der Regierungsverantwortung vorenthalten zu haben.
Weiterführendes Thema – Berlin: Polizist muss nach Messerangriff notoperiert werden; Täter ist bereits wieder frei.