Messerattacke in München: Polizei stoppt Angreiferin mit Schüssen – Frau stirbt nach Notoperation

Laut einer Meldung der dpa kam es heute Abend auf der Theresienwiese in München zu einem Polizeieinsatz, bei dem Schusswaffen gegen eine Frau eingesetzt wurden. Nachdem die Frau, laut Berichten der Bild, gegen 20 Uhr mehrere Personen mit einem Messer angegriffen hatte, ist die Lage laut Polizeiangaben gegenwärtig unter Kontrolle und es besteht keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit.

Die Zeitung berichtet weiter, dass die Frau nach der Attacke im Krankenhaus dringend operiert wurde und kurz darauf verstorben ist. Es wird angenommen, dass die Angreiferin 30 Jahre alt war.

Nach Berichten von ntv sind bislang keine Motive für die Tat bekannt. Die Polizei hat bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Details zu den Verletzungen der Opfer des Messerangriffs veröffentlicht.

Ein Großaufgebot der Münchner Polizei und die Kriminalpolizei sind derzeit am Tatort, der weiträumig abgesperrt wurde. Zur Unterstützung werden auch Spürhunde von der Polizei eingesetzt. Die Theresienwiese ist bekannt für das alljährliche Münchner Oktoberfest, das dort im Herbst stattfindet.

Wie BR24 berichtet, ereigneten sich zwei Angriffe durch die Täterin, beginnend in der Westendstraße und weiterführend an der Schwanthalerhöhe. Der Einsatz von Schusswaffen fand dann am Bavariaring nahe der Theresienwiese kurz nach 20 Uhr statt. Unter den Verletzten befinden sich ein 56-jähriger Mann und eine 25-jährige Frau.

Bislang gibt es keine konkreten Hinweise zum Motiv der Täterin. Allerdings wurde sie, wie die Bild berichtet, bereits zuvor aufgrund psychischer Auffälligkeiten erwähnt. Ebenso berichten Medien, dass die Frau aus Bulgarien stammt.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußerte sich zum Vorfall: “Ich bin der Münchner Polizei für das rasche Einschreiten und Stoppen der Messerstecherin sehr dankbar. Ihr Tod ist bedauerlich, war aber wohl leider unvermeidlich.”

Weiterführendes Thema – Die AfD hat erfolgreich eine Auskunft durchgesetzt, durch die der Senat die Vornamen von an Messerangriffen beteiligten Tätern offenlegen muss.

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