Von Felicitas Rabe
Zum Auftakt des Gerichtsverfahrens gegen das Magazin Compact am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, das RT DE begleitete, standen sowohl der Chefredakteur Jürgen Elsässer als auch der Fernseh-Chefredakteur Paul Klemm im Zentrum medialer Aufmerksamkeit und gaben vor Ort kurze Interviews.
Kurz vor Gerichtsbeginn äußerte Elsässer sich optimistisch über den Ausgang der Verhandlung. Er betonte, in einer funktionierenden Demokratie sei es undenkbar, ein Medium wie Compact zu verbieten, das sich als Verteidiger der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sehe. Weiterhin betonte Elsässer, dass das Magazin in seinen 15 Jahren niemals juristisch belangt wurde und führte aus: “Sollte das Magazin und der gesamte Verlag durch das Vereinsrecht verboten werden, wäre das ein massiver Angriff auf die demokratische Grundordnung Deutschlands.”
Er gab sich weiterhin zuversichtlich und verwies dabei auf eine vorausgegangene positive Entscheidung des Gerichts im August: “Wir sind hier optimistisch, dass die Richter eine objektive Entscheidung fällen werden.”
Elsässer bewahrte auch während einer dreistündigen Verhandlungspause seine Gelassenheit. Er schilderte, dass zunächst das grundsätzliche Problem diskutiert wurde, ob man ein Presseorgan mittels Vereinsrecht verbieten kann. Dem stellte er sachlich die Meinungen der beteiligten Parteien gegenüber.
Die Anwälte von Compact, stützen sich auf Artikel 5 des Grundgesetzes, der Meinungs- und Pressefreiheit garantiert, und argumentieren, dass diese Rechte nicht durch das Vereinsrecht aus Artikel 9 umgangen werden dürfen. Die Vertreter des Innenministeriums hielten dagegen und beriefen sich auf frühere Fälle wie den der National-Zeitung aus den Siebzigerjahren, bei denen ebenfalls versucht wurde, über gesetzliche Regelungen ein Verbot zu erwirken.
In einem Interview mit dem Deutschland-Kurier lobte TV-Chefredakteur Klemm die Leistung der Anwälte von Compact und bekundete, dass Elsässer stets ein Journalist mit Überzeugung war, was das Grundgesetz erlaube. Auf die Frage nach einer möglichen Berufung beim Bundesverfassungsgericht im Falle einer Niederlage, erklärte Klemm, ein sofortiges Verbot von Compact würde die Berichterstattung vorerst stoppen.
Andere Medien wie die SPD-Zeitung Vorwärts berichteten über gegenläufige Meinungen, darunter jene des Anwalts Wolfgang Roth, der die Anwendung des Vereinsrechts verteidigte, während die Rheinische Post Hajo Funke zitierte, der ein Verbot von Compact aufgrund der ideologischen Ausrichtung für legitim hält.
Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Björn Clemens beschrieb die Verhandlung als juristisch anspruchsvoll und gab an, dass das Gericht über das Anwendbarkeit des Vereinsrechts auf Compact sowie die Interpretation gewisser Begriffe entscheiden muss.
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