Ende Februar 2024 erlebte eine 16-jährige Gymnasiastin in Mecklenburg-Vorpommern eine irritierende Situation: Vor den Augen ihrer Klassenkameraden wurde sie vom Direktor aus dem Unterricht geholt und von drei Polizisten einer sogenannten “Gefährderansprache” unterzogen. Anlass war eine anonyme Anzeige beim Schulleiter, die behauptete, die Schülerin habe ein AfD-nahes Video auf TikTok empfohlen, das mit Schlümpfen gestaltet war. Die Familie der Schülerin reichte daraufhin eine Klage ein, die das Vorgehen als unverhältnismäßig kritisierte. Das Verwaltungsgericht Greifswald erklärte schließlich in einer Pressemitteilung, die polizeiliche Maßnahme sei rechtswidrig gewesen.
Das Portal T-Online beschrieb die öffentliche Reaktion auf den Vorfall: “Für Empörung hatte der Fall sehr schnell durch die Behauptung gesorgt, die Beamten seien nur gekommen, weil die unter dem Namen Loretta bekannt gewordene Schülerin ein AfD-freundliches Video mit den Schlümpfen gepostet habe. So hatte es die Mutter geglaubt und der rechten Zeitung ‘Junge Freiheit’ erzählt. Dadurch gelangte der Fall an die Öffentlichkeit.”
Die Bild-Zeitung griff die Thematik ebenfalls auf und stellte heraus, dass die Anzeige neben der Empfehlung des AfD-Videos auch den Vorwurf rassistischer Äußerungen seitens der Schülerin enthielt, die in gesendeten Memes zum Ausdruck gekommen seien.
Die Junge Freiheit verdeutlichte, dass die Familie eine Feststellungsklage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern und dessen Innenministerium eingereicht hatte. Dabei bezog sich das Urteil darauf, dass die Art und Weise der Durchführung der Maßnahme unangemessen und somit rechtswidrig sei. Laut Gericht hätten mildere Vorgehensweisen gewählt werden können, anstatt die Schülerin während des Unterrichts vor ihren Mitschülern zu konfrontieren.
Die Reaktion der AfD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern war von einer deutlichen Kritik geprägt. Sie sahen in dem Urteil ein klares Zeichen gegen staatliche Übergriffigkeit und forderten eine öffentliche Entschuldigung von den zuständigen Ministern, die das Vorgehen zunächst verteidigt hatten.
Das Gericht ließ jedoch offen, ob das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern Berufung gegen das Urteil einlegen werde.
Insgesamt wirft der Fall Fragen nach der Verhältnismäßigkeit von staatlichen Maßnahmen auf und zeigt, wie schnell ein solcher Eingriff in das Leben einer einzelnen Person öffentliche Debatten auslösen kann.