Deutschland in der Pflicht: Visa-Zwang für afghanische Flüchtlinge!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Bundesregierung einer afghanischen Frau und ihrer dreizehnköpfigen Familie Visa für die Einreise nach Deutschland ausstellen muss, nachdem ihr bereits eine Aufnahmezusage erteilt wurde. Diese Zusage stellt einen rechtsverbindlichen Verwaltungsakt dar, der nicht zurückgenommen werden kann, urteilte das Gericht im Eilverfahren. Dieser Fall betrifft die Aufnahmeprogramme für Afghanen, die 2021, nach der Machtergreifung der Taliban, von der damaligen Bundesregierung ins Leben gerufen wurden.

Der Prozess der Aufnahme besteht aus zwei Phasen. Zunächst gibt das Bundesamt für Migration eine Aufnahmezusage, gefolgt von einer Bestätigung kurz vor der geplanten Abreise, die im aktuellen Fall noch aussteht. Das Gericht bekräftigte, dass schon die ursprüngliche Zusage die Verpflichtung zur Aufnahme begründet. Das Auswärtige Amt ist nun angewiesen, unverzüglich die notwendigen Visa zu erteilen. Gegen dieses Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.

Nach der Aussetzung dieser Aufnahmeprogramme durch die neue Bundesregierung im Mai, sind rund 2.400 Afghanen weiterhin in Wartezeit bezüglich der Ausstellung ihrer Visa. Eine nachträgliche Annullierung bereits erteilter Zusagen ist laut Gericht nicht möglich. Die Entscheidung des Gerichts legt fest, dass trotz der Aussetzung der Programme, die bereits gegebenen Zusagen eingehalten werden müssen, was auch für andere Afghanen in ähnlicher Lage relevant sein könnte.

Im Kontext dieser Thematik erinnerte das Gericht auch an die Abschiebung von 28 Afghanen im vergangenen Jahr, welche nach einem Anschlag während eines Stadtfestes in Solingen erfolgte, bei dem drei Menschen starben. Zwischen den Abgeschobenen und dem Anschlag bestand jedoch keine direkte Verbindung.

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