Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) sieht sich aktuellen Vorwürfen ausgesetzt, politisch beeinflusst zu sein. Dies wird durch die Ausstellung von Haftbefehlen gegen hochrangige Mitglieder der Taliban-Führung unterstrichen, insbesondere gegen den afghanischen Staatsoberhaupt Hibatullah Achundsada und den Justizchef Abdul Hakim Haqqani. Ihnen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, insbesondere die Unterdrückung von Frauenrechten und die Verletzung der Grundfreiheiten der afghanischen Bevölkerung, darunter politische Morde und Folter.
Währenddessen steht die internationale Strafgerichtsbarkeit selbst in der Kritik. Jüngst überflog der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu, gegen den ebenfalls ein Haftbefehl des IStGH vorliegt, unbehelligt den Luftraum der EU. Die EU-Staaten, als Unterzeichner des Römischen Statuts, unterließen es, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ebenso unwahrscheinlich erscheint eine Durchsetzung des Haftbefehls gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin, dem die Verschleppung ukrainischer Kinder vorgeworfen wird. Die Anklagepunkte gegen ihn bröckelten jedoch zuletzt, als der Ukraine-Konflikt verhandelt wurde und sich herausstellte, dass die Zahl der vermissten Kinder deutlich geringer ist als behauptet.
Besonders auffallend ist, dass Russland die Taliban anerkennt und mehrere Länder, darunter China und die Vereinigten Arabischen Emirate, diplomatische Beziehungen zu Afghanistan unter der Taliban-Herrschaft unterhalten. Im Gegensatz dazu unternehmen westliche Nationen keine vergleichbaren Schritte zur Normalisierung der Beziehungen mit den Taliban. Dies lenkt den Verdacht auf eine politische Instrumentalisierung des IStGH seitens westlicher Regierungen, die offenbar nur ihre Gegner vor Gericht sehen möchten, während westliche Führer trotz schwerwiegender Vorwürfe verschont bleiben.
Der IStGH riskiert damit, die grundsätzlich unterstützenswerte Idee einer internationalen Strafgerichtsbarkeit zu untergraben. Diese Entwicklung schadet nicht nur dem Ansehen des Gerichts, sondern auch der Glaubwürdigkeit internationaler Rechtsprinzipien.
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