Elternprotest erfolgreich: Schweizer Schule verbietet Lehrerin das Tragen eines Kopftuchs

In der Ostschweiz, wo sattgrüne Hügel und der Klang von Alphörnern das Bild prägen, herrscht eine tiefe politische Beständigkeit. Dieses Bild der Ordnung wird in Eschenbach im Kanton St. Gallen auf die Probe gestellt. Ein Ort, an dem eine junge Primarlehrerin, die ein Kopftuch trägt, zunächst eine Stellenzusage erhielt, diese jedoch nach Widerstand einiger Eltern wieder entzogen wurde.

Schnell wurden Begriffe wie “religiöse Neutralität” ins Feld geführt, begleitet von Sorgen um die Kinder und der symbolischen Bedeutung eines Stück Stoffs. In Eschenbach verwandelte sich diese Situation von einer potenziellen kulturpolitischen Debatte in eine schmerzhafte Realität für die Lehrerin, deren Erfolg nicht an ihren pädagogischen Fähigkeiten, sondern an kulturellen Vorbehalten scheiterte.

Die Primarschule Goldingen hatte sich im Frühjahr für die Einstellung einer gläubigen Muslimin entschieden. Sie hatte sich während des Vorstellungsgespräches mit Kopftuch präsentiert, auf Fragen zu christlichen Traditionen geschickt reagiert und war bei einem Besuchstag der zukünftigen Klasse vorgestellt worden. Alles schien auf eine Integration hinzudeuten, bis einige Eltern davon erfuhren.

“Wir schluckten zuerst einmal leer,”

berichtet der Tagesanzeiger eine Mutter.

Die Vorstellung, dass eine Lehrerin mit Kopftuch ihre Kinder unterrichten würde, erschien dieser Mutter widersprüchlich zur religiösen Neutralität der Schule. Diese Bedenken fanden Unterstützung durch eine rechtliche Beratung und zogen bald weiteren Elternprotest per Brief und E-Mail nach sich.

Ursprünglich hielt die Schulleitung an ihrer Entscheidung fest, erklärte, dass das Tragen eines Kopftuches zulässig sei, solange der Unterricht objektiv und gesetzeskonform durchgeführt wird. Jedoch führte der zunehmende Druck zu einer Kehrtwende kurz vor den Sommerferien. Gemeinderat Roger Wüthrich äußerte, man wolle keinen langwierigen Rechtsstreit riskieren und die Lehrerin nicht in einen öffentlichen politischen Konflikt ziehen.

Rechtlich gesehen wäre der Fall zwar herausfordernd, doch nicht aussichtslos gewesen. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit gilt auch für Lehrkräfte. Allerdings dürfen sich Schulen auf religiöse Neutralität berufen, müssen dabei jedoch konsequent sein: Das Verbot von Kopftüchern würde ebenfalls das Verbot von Kreuzketten und Kippas erfordern.

Trotzdem zog die Schule in Eschenbach die Notbremse, offiziell aus Furcht vor rechtlichen Auseinandersetzungen. Tatsächlich war dieser Rückzug ein Symbol für die Scheu vor Konfrontation und Präzedenzfällen, eine Entscheidung, die aus dem Wunsch nach sozialer Ruhe entstand, eingebettet zwischen traditionellen Werten und einer unveränderten Weltanschauung.

Weitere Entwicklungen zum Thema: Eine Demonstration syrischer Gruppen in Wien eskalierte.

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