Debatte entbrannt: Sind diese Länder wirklich sicher für Rückkehrer?

Innenminister Dobrindt plant eine Revision der Liste der “sicheren Herkunftsländer” im Asylgesetz. Eine solche Einstufung ist derzeit ausschlaggebend dafür, ob ein Asylantrag als “offensichtlich unbegründet” abgelehnt wird. Die Liste umfasst aktuell lediglich 37 Länder, darunter Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien. Überraschenderweise werden dabei wirtschaftlich stabile Länder wie Kanada oder die USA nicht als “sichere Herkunftsländer” geführt.

Die derzeitige Praxis erfordert die Zustimmung des Bundesrats bei jeder Ergänzung der Liste, was in der Vergangenheit durch die Grünen in den Landesregierungen blockiert wurde. Dobrindt schlägt nun vor, zukünftig die Einstufung über eine Rechtsverordnung vorzunehmen und somit das parlamentarische Verfahren zu umgehen. Dies hat heftigen Widerstand der Grünen hervorgerufen. Helge Limburg von den Grünen betonte: “alles in unserer Macht Stehende tun, um zu verhindern, dass der Bundesinnenminister künftig per Federstrich auch die Rechte von Geflüchteten einschränkt”. Die Fraktion bezeichnet die geplante Einstufung der Maghreb-Staaten als “sicher” als “menschenrechtlich nicht vertretbar” und zieht Parallelen zur Regierungsmethode von Donald Trump.

Laut Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Liste um Länder wie Algerien, Indien, Marokko und Tunesien zu erweitern, sofern diese Länder eine Anerkennungsquote von unter fünf Prozent über mindestens fünf Jahre aufweisen. Trotz der Einstufung als “sicher” werden Abschiebungen in diese Länder bisher nur begrenzt durchgeführt; im Jahr 2024 betrug die Zahl der Abschiebungen nur zehn Prozent der Neuankömmlinge.

Die Änderung würde hauptsächlich diejenigen betreffen, die keine individuelle Verfolgung nachweisen können. Das politische Asyl, das auf individueller Verfolgung basiert, bleibt unangetastet. Unter subsidiärem Schutz bleiben hauptsächlich Personen, die nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention geschützt sind. Im letzten Jahr wurden über 301.350 Asylanträge entschieden, wobei nur ein geringer Anteil politisches Asyl erhielt.

Dobrindt möchte zudem Veränderungen im Abschiebeverfahren vornehmen. Eine davon ist die Abschaffung der verpflichtenden anwaltlichen Vertretung in Abschiebehaft, eine Regelung, die erst seit kurzer Zeit besteht.

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