Massenabschiebung in den Morgenstunden: 81 Afghanen aus Deutschland ausgewiesen!

In den frühen Stunden des Morgens wurde ein Abschiebeflug von Leipzig nach Afghanistan durchgeführt, an Bord befanden sich 81 Personen, die in ihr Ursprungsland zurückgeführt wurden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte den Flug und erklärte, dass alle abgeschobenen Personen ausreisepflichtig gewesen seien und “strafrechtlich in Erscheinung getreten” sind. Für die Vorbereitung des Fluges wurde unter anderem Katar als Vermittler hinzugezogen. Laut Recherchen des MDR und des NDR wurde ein Flugzeug von Qatar Airlines für diesen Zweck gechartert. Es ist nicht bekannt, ob es direkte Verhandlungen zwischen dem Bundesinnenministerium und der Taliban-Regierung in Afghanistan gab.

Der vorherige derartige Flug fand fast ein Jahr zuvor statt, nachdem ein Syrer auf einem Stadtfest in Solingen drei Menschen getötet und acht weitere verletzt hatte. Kurz darauf wurden 28 verurteilte Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) nutzte die Situation, um den Zusammenhang mit dem Anschlag von Solingen zu betonen und den Abschiebeflug öffentlichkeitswirksam zu thematisieren. Sie versprach, in Zukunft strengere Maßnahmen zu ergreifen.

Auch der aktuelle Flug, initiiert von Dobrindts Amtsübernahme, folgt dem Grundsatz, die Einwanderungspolitik strikter zu gestalten, und bleibt dennoch symbolisch: In Deutschland leben etwa 450.000 Afghanen, von denen 11.500 ausreisepflichtig sind und etwa 2.000 keine Duldung besitzen.

Die Abschiebungsaktion stieß sofort auf Kritik. Das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Organisation PRO ASYL und der Sächsische Flüchtlingsrat erklärten die Abschiebungen nach Afghanistan als nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem deutschen Grundgesetz, insbesondere aufgrund der politischen Lage in Afghanistan.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat kürzlich geurteilt, dass die Bundesregierung ihre Zusage der Aufnahme von 2.500 Afghanen erfüllen muss. Die vorherige Bundesregierung hatte im Rahmen eines Aufnahmeprogramms diesen Afghanen Asyl zugesagt, doch die aktuelle Regierung setzte das Programm aus und stellte keine Visa aus. Das Gericht entschied, dass sich die Bundesregierung an ihre Zusagen zu halten hat.

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